Bürgergeld-Bombe platzt: Drastisches für Empfänger kommt

Unbekannte Person bezahlt mit Bargeld an einem Stand
Symbolbild © istockphoto/FluxFactory

Im nächsten Jahr erwarten uns viele gesetzliche Änderungen. Empfänger von Bürgergeld dürfen sich auf so einiges einstellen.

Gesetze sollen in erster Linie der Sicherheit und dem Wohlergehen der Bürger dienen. Doch immer wieder gibt es Lücken und Probleme, die dies erschweren. Nun führen neue Vorschriften zu einigen Änderungen, auf die sich die Empfänger von Bürgergeld einstellen müssen.

Bürgergeld für Empfänger ohne festen Wohnsitz

Über eine halbe Million Menschen in Deutschland leben ohne Obdach und sind auf jede finanzielle Hilfe von Staat angewiesen. Viele von ihnen bezogen Arbeitslosengeld II, das in diesem Jahr unter der neuen Bezeichnung „Bürgergeld“ etwas abgewandelt wurde. Dies kam jedoch mit einigen Problemen daher. Denn Empfänger, die keinen Wohnsitz vorweisen konnten, wurden bisher abgelehnt. Besonders kritisch war dies für Menschen, die ohne ein Zuhause leben müssen. Doch diese Vorschriften wurden nun abgeändert. Nun können auch Menschen ohne festen Wohnsitz die staatliche Hilfe beziehen.

Der Fall eines obdachlosen Mannes, der regelmäßig seine staatliche Hilfe von der Kasse des Jobcenters abholte, sorgte erst kürzlich für ein Gerichtsverfahren, als ihm das Geld aufgrund seiner fehlenden Wohnanschrift nicht mehr bewilligt wurde. Der Mann erhielt daraufhin vom Jobcenter eine satte Nachzahlung über 10.000 Euro. Denn nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Empfänger von Bürgergeld keine Postanschrift mehr vorweisen.

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Empfänger von Bürgergeld dürfen mit einigen Veränderungen rechnen

Seit der Einführung des Bürgergeldes in diesem Jahr gab es bereits einige Abänderungen für die finanzielle Hilfe. Auch im nächsten Jahr wird an dem Konzept weiter herumgefeilt. Im Januar erwartet die Empfänger eine Erhöhung des Regelsatzes. Dann gibt es über 10 Prozent mehr Geld.

Auch die neue Regelung, die besagt, dass das Bürgergeld auch ohne festen Wohnsitz bezogen werden kann, ist für viele eine große Erleichterung. Weiterhin gilt jedoch, dass der Empfänger der staatlichen Hilfe weiterhin erreichbar sein muss und dies am besten auch telefonisch. Ansonsten würde es genügen, wenn der Bezieher des Geldes einmal im Monat seine Post beim Jobcenter abholt.