Bußgelder drohen: Neues Verkehrsschild das alle Autofahrer verwirrt

Ein Schild an einer Baustelle
Symbolbild

Ein Verkehrsschild, das derzeit für Aufsehen sorgt, kann bei Nichtbeachtung teuer werden. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und so sollten Autofahrer dieses Schild kennen.

Neuerungen im Straßenverkehr bekommen viele meist gar nicht so mit. Eher Nebenher, erfahren Verkehrsteilnehmer, was es mit der Änderung auf sich hat. Ein neues Verkehrsschild sollte jeder jetzt kennen.

Teures Bußgeld – Verkehrsschild sollte bekannt sein

Immer wieder gilt bei Autofahrern die Ausrede „Das wusste ich nicht“. Doch sie ist in der Tat nicht rechtsgültig. Auch wenn man es vielleicht wirklich nicht wusste: Das schützt vor einer Strafe nicht. Im Fall des neuen Verkehrsschildes kann ein Missachten sogar teure Folgen haben.

Ein Problem ist, dass viele das Schild noch nicht einmal zu Gesicht bekommen haben. Und selbst wenn es der Fall ist, so fragten sich jene, was es denn mit diesem merkwürdigen Schild auf sich hat. Das neue Verkehrsschild stellt ein Verbotsschild dar. Es ist also generell sehr wichtig, dieses Schild zu kennen.

Viele müssen sich daran gewöhnen

Immer wieder sind neue Regeln im Straßenverkehr und auch die dazu gehörigen Schilder eine Sache der Gewohnheit. Das neue Schild regelt eine entscheidende Verkehrssituation. Denn so dürfen, wenn dieses Schild auftaucht, weder Fahrräder noch Motorräder überholt werden.

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Konkret bedeutet das, des handelt sich um ein Verkehrsschild mit dem Titel: Überholen von Rad- und Motorradfahrern verboten. Das Schild ist rund, hat einen roten Rand und zeigt innen, auf weißem Hintergrund links ein Auto. Rechts befinden sich sowohl ein Fahrrad als auch ein Motorrad.

Die StVO zeigt was das bedeutet

Natürlich kann man die neuen Regelungen auch immer in der StVO, also der Straßenverkehrsordnung nachlesen. Hier findet sich das neue Schild mit samt der neu eingeführten Verkehrsregel unter „StVO VZ 277.1“.

Das Schild soll den Schutz von Radfahrern und Motorradfahrern verbessern. Es soll vor allem an schmalen Straßenabschnitten aufgestellt werden. Es sei nötig, da im Jahr 2020 bereits beschlossen wurde, dass „für das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts“ gesetzlich gültig ist.

Sollte jemand das Überholverbot missachten, kann das, wenn er dabei erwischt wird, 70 Euro Bußgeld kosten. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg auf das Verkehrssünderkonto.