Corona-Lockdown in Karlsruhe ab Dienstag: Diese Maßnahmen gelten!

Symbolbild Foto: Fabian Geier

Karlsruhe: Ab Dienstag greift die sogenannte „Notbremse“ in Karlsruhe um dem Landkreis.

Es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben.

Dies bedeutet, dass sich dann ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen kann. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Der Einzelhandel darf nicht mehr „Click@Meet“, sondern nur noch „Click@Collect“ anbieten. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt, ebenso dürfen Friseure geöffnet bleiben.

Schließen müssen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssen auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.

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Einen Automatismus für eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es nicht. Hier muss gesondert geprüft werden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn die anderen Maßnahmen nicht greifen, um die Pandemie einzudämmen. Die Stadt und der Landkreis stimmen sich im Laufe der Woche über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen ab.