Deutsche Regierung entsetzt: Gerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Urteil um Corona-Maßnahmen erwartet
Montagebild Foto: Ivan Radic, CC BY 2.0, Wikimedia

Karlsruhe Insider: Richter sprechen ein Machtwort.

In Deutschland regiert die Omikron-Variante, und die Infektionszahlen in allen Teilen Deutschlands schnellen rasant in die Höhe. Bereits heute hat die Omikron-Variante dafür gesorgt, dass die unvorstellbare Zahl von 100.000 Neuinfizierten überschritten wurde.
Ein neuer Negativ-Rekord, allerdings nicht auf den Intensivstationen. Dort werden die schweren Fälle nach und nach weniger. Es wurde auch höchste Eisenbahn. Omikron macht aber auch vor dem medizinischen Personal nicht Halt. Viele der Krankenschwestern und -pfleger haben sich mit Omikron angesteckt und müssen für rund5 Tage in Quarantäne. Dann muss das vorhandene Personal noch einmal über sich hinauswachsen.

Eine nicht zu vernachlässige Nachricht erreicht uns aus Bayern. Dort kippte der Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung zum Einzelhandel. In einem unanfechtbaren Urteil haben die Richter entschieden, dass die bayrische Verordnung nicht mit dem Infektionsschutzgesetz übereinstimmt. Für den gesamten Handel seien grundsätzlich 2G-Regeln für den Handel möglich. Leider hält sich die Bayrische Regierung aber nicht daran.

Der Beamtenbund dbb indessen hält eine allgemeine Impfpflicht für nicht durchführbar.

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Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft hält sogar einen Verzicht auf die Impfpflicht für denkbar.

Die 2G-Regel im Einzelhandel zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nach dem Willen der Landesregierung auch nach dem Ende der Vorgabe in Bayern bestehen bleiben.

Wirtschaftsverbände erhöhen dagegen den Druck und fordern eine umgehende Aussetzung der 2G-Regelung im Südwesten. Das Staatsministerium in Stuttgart teilte am Donnerstag mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die Überprüfung durch den VGH in Mannheim mit: «Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt.»Zudem wies das Ministerium darauf hin, die jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beruhe allein auf einer nicht hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Problem sei damit die konkrete Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteresauf die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden.