Deutschland: Corona-Impfverweigerer könnten ihren Job verlieren

Symbolbild © istockphoto/Udom Pinyo

ka-insider: Darf mein Arbeitgeber mich plötzlich kündigen, wenn ich mich nicht Impfen lasse? Ein Rechtsanwalt sagt jetzt: Ja! Kann er mich auch zwingen?

Deutschland – Die Corona-Impfung ist wirklich sehr umstritten. Während es einige Menschen kaum abwarten können, bis sie endlich einen Impftermin bekommen, möchten andere komplett auf den Impfschutz verzichten und sie froh das es die „Impfpflicht“ nicht gibt. Einige sind generell Impfgegner und misstrauen der Medizin und dem dazugehörigen Stoff und wollen keine Chemikalien im Körper haben oder haben eine Abneigung gegen Spritzen.

Andere wollen sich nicht von der Öffentlichkeit zu einer Impfung drängen lassen und lehnen die Corona-Impfung deshalb kategorisch ab.

Was, aber wenn mein Arbeitgeber mich zu einer Impfung zwingen will? Das kann er nicht. Denn jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

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Das bedeutet, jeder darf für sich selbst entscheiden, ob er geimpft werden möchte oder nicht. Der Chef beziehungsweise Arbeitgeber kann also höchstens den Wunsch an seine Mitarbeiter äußern, sich impfen zu lassen.

Jedenfalls so lange es von der Regierung keine Impfpflicht gibt. Allerdings könnte der Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der eine Impfung verweigert, im schlimmsten Falle eine Kündigung aussprechen.

Kündigungen seien trotzdem möglich. Und zwar immer dann, wenn die Tätigkeit ohne Impfung nicht mehr ausgeübt werden kann. „Das kann grundsätzlich eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen“.

Dabei sei vor allem die Art der Tätigkeit ausschlaggebend. Davon betroffen sein könnten Menschen, die bei der Arbeit engen Kontakt zu anderen – eventuell alten oder kranken Personen – haben, beispielsweise Angestellte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.