Karlsruhe (ots) – Immer wieder versuchen dreiste Betrüger durch den sogenannten CEO-Fraud an Geld zu kommen.
Bislang waren in erster Linie Unternehmen von dieser Betrugsmasche betroffen. Aus gegebenem Anlass warnt die Karlsruher Polizei nun insbesondere Vereine vor diesem Phänomen.
Bei der Betrugsmasche CEO-Fraud geben sich die Täter in der Regel als Geschäftsführer oder Vereinsvorsitzende aus. Mit einer gefälschten E-Mail an die Buchhaltung oder den Kassenwart, veranlasst der vermeintliche Chef eine Überweisung auf ein in- oder ausländisches Konto. Dabei vermitteln die Täter in der Regel Zeitnot und setzen die ins Visier geratene Opfer damit unter Druck.
In Karlsruhe haben sich nun unabhängig voneinander zwei Vereinsmitglieder an die Polizei gewandt und mitgeteilt, dass Täter mit dieser Masche ihr Glück bei ihrem Verein versucht haben. Beide sind Kassenwart, die zu ihrem Glück besonnen reagierten und sich sofort an die Polizei wandten, so dass kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Die Polizei geht davon aus, dass die Täter inzwischen nicht nur Unternehmen, sondern nun auch vermehrt und ganz gezielt Vereine anschreiben.
Um sich vor dem sogenannten CEO-Fraud zu schützen, gibt das Polizeipräsidium Karlsruhe folgende Verhaltenshinweise:
- Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihren Verein veröffentlichen und welche Inhalte Sie im Zusammenhang mit Ihrem Verein publizieren
- Sensibilisieren Sie alle Vereinsverantwortlichen im Hinblick auf die Betrugsmasche
- Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders genau. Achten Sie auch genau auf die Schreibweise im Mailtext, der oft fehlerhaft formuliert ist
- Überprüfen Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung, indem Sie den angegeben und vergegaugelten vereinseigenen Auftraggeber selbst unter seinen bereits bekannten Kontaktdaten ansprechen
- Scheuen Sie sich nicht davor, bei Rückfragen zu Zahlungsaufforderungen direkt die Geschäftsleitung oder den Vereinsvorstand zu kontaktieren
- Wenden Sie sich bei solchen zweifelhaften Mails in jedem Fall vor einer Geldüberweisung an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder an den Polizeinotruf 110!