Karlsruhe-Insider: In ganz Baden-Württemberg besteht seit Montag ein generelles Kontaktverbot.
Für den eigenen Schutz und vor weiterer Ausbreitung des Virus müssen Personen in der Öffentlichkeit einen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einhalten.
Wer sich daran nicht hält, dem drohen saftige Strafen.
Öffentliche Ansammlungen von mehr als 2 Personen sind generell untersagt, es sei denn, dass diese Personen zu einer Familie gehören.
Bürger sollen ihre Kontakte auf ein Minimum beschränken. Arztbesuche und der Weg zur Arbeit sind gestattet.
In der Öffentlichkeit muss unbedingt ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.
Die Polizei führt Schwerpunktkontrollen durch.
Wer sich nicht an diese Verordnungen hält, kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Wer dabei noch eine Straftat besteht, kann mit Gefängnis bis zu 2 Jahren verurteilt werden.
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, sich daran zu halten.