Drastische Änderung geplant: Millionen Ausweise davon betroffen

Deutscher Ausweis guckt aus einem Portmonnaie heraus
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Das Bundesinnenministerium plant eine drastische Änderung. Millionen Ausweise sollen davon betroffen sein. Hier gibt es alles Wissenswerte und einen Ausblick auf die Folgen für die Betroffenen.

Die Regierung plant eine nachdrückliche Änderung für Dokumente. Millionen Ausweise sollen hiervon betroffen sein. Das wird sich für die betroffenen Bürger ändern.

Identitätsnachweis-Pflicht für alle Bürger ab 16

Jeder Bürger ab 16 Jahren muss in der Bundesrepublik einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. Demnach muss derjenige entweder über einen Personalausweis, Reisepass oder beides verfügen. Unabhängig vom Alter ist ein solches Dokument für Reisen in andere Länder grundsätzlich immer notwendig. Genau bei diesen Dokumenten soll es bald eine drastische Änderung geben. Das Bundesinnenministerium plant, dass eine bis dato aufgeführte Information dort verschwindet. Um genau zu sein, werden etwa 1,2 Prozent der Bevölkerung Deutschlands von dieser Änderung betroffen sein. Zu dieser Überlegung kam die Regierung, um die Einreisekontrollen außerhalb Deutschlands einfacher zu gestalten.

Doktortitel adé

Künftig soll der Doktortitel eines Bürgers im Personalausweis und Reisepass nicht mehr vor dem Namen stehen. In der Vergangenheit sorgte dieses spezielle Detail nämlich des Öfteren für Verzögerungen im internationalen Reiseverkehr. Die Buchstaben „Dr“ wurden allzu oft mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens verwechselt, was durchaus zu Chaos führen konnte. Das Bundesinnenministerium plant daher die Einführung eines separaten Feldes für den Doktortitel auf den Ausweisdokumenten. Startschuss für diese Maßnahme wäre der 1. Mai. Alle ab Mai neu beantragten Ausweise und Reisepässe sollen entsprechend über das neue Feld verfügen.

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Derzeit handelt es sich dabei noch um einen Entwurf, der noch geprüft werden muss. Dazu versammelt sich der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats am 3. März. Für alle Bürger mit einem Doktortitel würde sich hierdurch nichts zum Negativen verändern. Auch die Antragsstellung soll sich hierdurch nicht ändern, sodass vieles für die Anpassung spricht. Es bleibt abzuwarten, wie der Vorschlag beim Bundesrat ankommt und ob die Änderung, wie im Moment angestrebt, bereits ab Mai in Kraft tritt.