Durchgesickert: Rente und Bürgergeld soll wohl gestrichen werden

Eine Frau hält in der linken Hand ein rotes Portemonnaie und holt Geld aus ihrem Geldbeutel. Dabei handelt es sich um einen 50-Euro-Schein, den sie gerade herauszieht.
Symbolbild © istockphoto/Irina Shatilova

Nun sind offenbar neue Einzelheiten zum Staatshaushalt durchgesickert. Rente und Bürgergeld sollen gestrichen werden. Aufgrund eines neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind neue Verhandlungen nötig. Das sind die Details.

Die Abschlussberatung des Haushaltsausschusses am gestrigen Donnerstag wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils verschoben. Nun sind neue Überlegungen hierzu seitens der Politik bekannt geworden. Rente und Bürgergeld sollen demnach wohl gestrichen werden. Hier gibt es alle wichtigen Informationen dazu.

Karlsruher Urteil

Eigentlich standen die Pläne für den Staatshaushalt 2024 bereits fest. Doch neue Tatsachen stellen diese auf den Kopf. Die für gestern geplante Abschlussberatung wurde daher verschoben. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe darf der Staat nicht genutzte Corona-Kredite nicht für andere Zwecke einsetzen. Die Summe dieser finanziellen Mittel ist mit 60 Milliarden Euro nicht unbeachtlich. Aufgrund dieser Entscheidung ergibt sich nun eine große Lücke bei den ursprünglichen Finanzplänen der Ampel-Koalition. Wie man diese schließt, müsse man zunächst neu verhandeln.

Aussetzen der Schuldenbremse

Deutschland hat sich bereits vor mehr als zehn Jahren dazu verpflichtet, keine neuen Schulden anzuhäufen. Aufgrund der neuen Finanzlücke von mehreren Milliarden Euro stößt die Regierung aktuell jedoch an ihre Grenzen. Unter anderem steht eine Ausnahme bezüglich der Schuldenbremse im Raum. Nichtsdestotrotz werden auch weitere Spar-Möglichkeiten in Erwägung gezogen. Kürzungen zulasten der Verbraucher sind dabei nicht ausgeschlossen. Einige der Vorschläge sehen vor, dass die Rente und das Bürgergeld gestrichen werden sollen. So steht etwa die Bürgergeld-Erhöhung auf dem Spiel. Ebenso ist ein Verzicht auf die Kindergrundsicherung sowie das Heizungsgesetz möglich.

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Rente ab 63 auf dem Prüfstand

Weitere Sparmaßnahmen sehen Änderungen bei der Rente vor dem eigentlichen gesetzlichen Rentenjahr mit bereits 63 Jahren vor. Weil wichtige Arbeitskräfte hierdurch früher aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, gibt es schon länger Diskussionen um dieses Thema. Eine weitere Option sieht entsprechende Kürzungen bei der Rente ab 63 vor. Welche der zahlreichen Maßnahmen schlussendlich bei den Einsparungen für den Haushalt 2024 umgesetzt werden, ist aktuell noch offen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Sparmaßnahmen am Ende auf Kosten der Bürger gehen werden.