EIL: Inzidenz in Karlsruhe über 100 gestiegen – Nächster Lockdown droht

ARCHIV - Foto: Stadt Karlsruhe

Karlsruhe: Schon seit 8. März sind zahlreiche Lockerungsmöglichkeiten in die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eingeflossen.

Weil jedoch die Inzidenzzahl im Stadtkreis Karlsruhe am vergangenen Wochenende die Marke 100 überschritten hat, haben sich Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Landrat Dr. Christoph Schnaudigel am heutigen Montag, 15. März, über das weitere Vorgehen verständigt.

„Wir stehen in einem ständigen Austausch mit dem Landkreis und halten ein gemeinsames Vorgehen für sinnvoll“, betonte OB Mentrup. Auch weiterhin werde man eine gemeinsame Linie abstimmen und die gesetzlichen Spielräume nutzen, um unterschiedliche Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt- und Landkreis möglichst zu vermeiden.

So wollen Stadt- und Landkreis zunächst die Zahlen des heutigen Montags abwarten und in Abstimmung mit Sozialministerium und Landesgesundheitsamt bewerten, ob die Voraussetzungen für eine erneute Verschärfung der Maßnahmen erfüllt sind. Sollte dies der Fall sein, wird das Gesundheitsamt die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 öffentlich bekannt machen. Die für diesen Fall in der Coronaverordnung des Landes zwingend vorgegebenen verschärften Maßnahmen treten zwei Tage später in Kraft, bei öffentlicher Bekanntmachung am Dienstag gelten die Maßnahmen also ab Donnerstag. Über flankierende weitere Maßnahmen wie etwa eine nächtliche Ausgangsbeschränkung wird unter Berücksichtigung aller bis dahin getroffener Schutzmaßnahmen gesondert zu entscheiden sein.

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Regeln der Landesverordnung seit 8. März

Eigentlich sieht das komplizierte Regelwerk der Coronaverordnung des Landes insbesondere für die Bereiche Bildung, Einzelhandel, Kultur und Freizeit eine Öffnungsstrategie in mehreren Stufen abhängig von der 7-Tages-Inzidenz vor. Impfungen und Schnelltests sind hierbei tragende Säulen, um Schritt für Schritt das normale Leben wieder hochzufahren.

Die Verordnung sieht eine „Notbremse“ für den Fall vor, dass die Inzidenz drei Tage in Folge über 100 liegt. Dann treten grundsätzlich die Regelungen wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind jedoch erst möglich, wenn trotz der bereits bestehenden Maßnahmen die weitere Verbreitung des Coronavirus nicht wirksam eingedämmt werden kann.

Mehr Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs hatten zuletzt unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen geöffnet. Der weitere Einzelhandel konnte seine Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung zum Einkaufen in den Laden lassen. Grundsätzlich galt und gilt in allen Geschäften FFP2-Masken-Pflicht.