Wer im Sommer seine Blumen und den Garten mit Leitungswasser gießt, sollte besser aufpassen. Denn dann sind bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig.
Der Sommer ist da und bringt jede Menge heiße und trockene Tage mit sich. Abkühlung wird gern am See oder im Pool gesucht. Allerdings brauchen nicht nur die Menschen an solchen Tagen kaltes Wasser, sondern auch die Pflanzen im Garten und auf den Balkonen. Hierbei sollte man allerdings aufpassen. Denn wer mit Leitungswasser gießt, muss ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.
Aufgepasst beim Gießen
Beim Gießen von Blumen und Pflanzen kann man so einiges falsch machen. So ist die Zeit, in der Wasser gegossen wird ebenso wichtig, wie die Art des Wassers, das man verwendet. Wer nämlich Leitungswasser benutzt, dem droht ein Bußgeld von knapp 50.000 Euro.
Auch wenn es in den vergangenen Tagen vermehrt zu heftigen Unwettern mit Hagel und Regen kam, droht dieser Sommer einer der trockensten seit den Wetteraufzeichnungen zu werden. Bäche, Flüsse und Seen haben oft einen besonders niedrigen Stand und es fehlt an allen Ecken und Enden an Grundwasser.
Eingeschränkter Wasserverbrauch
In vielen Kommunen und Landkreisen wird der Wasserverbrauch darum eingeschränkt. Von diesem Verbot kann sowohl das Wasser der Seen und aber auch Trinkwasser betroffen sein. Wer letzteres zum Gießen verwendet, dem kann sogar ein hohes Bußgeld drohen.
In diesen Fällen darf das Gießen von Pflanzen durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden. Konkret kann sowohl die Verwendung von Wasser aus Gewässern als auch von Trinkwasser betroffen sein.
So ist es in diesem Jahr bereits in Hessen, Bayern, Sachsen sowie der Stadt Potsdam nur eingeschränkt erlaubt, Wasser aus den Gewässern zu entnehmen. Immerhin Trinkwasser kann grundsätzlich noch verwendet werden, allerdings schränken auch hier einige Gemeinden den Verbrauch ein. So ist im Landkreis Esslingen bereits nicht mehr erlaubt, Leitungswasser zum Gießen, Befüllen von Swimmingpools oder Waschen von Autos zu verwenden. Wer es trotzdem tut, dem droht eine heftige Strafe.