Entlastung für Eltern – Zuschlag zum Kindergeld kommt

Papierfamilie in der Hand mit Geldscheinen im Hintergrund.
Symbolbild © istockphoto/sal73it

Ab nächstem Jahr wird sich eine Erleichterung für viele bedürftige Familien in Deutschland einstellen. Denn unter gewissen Umständen steigt zum Wohle der Kinder durch einen monatlichen Zuschlag das Kindergeld an. Bis zu 292 im Monat gibt es dann insgesamt pro Kind.

Obwohl das Kindergeld Familien finanziell unterstützen soll, reichen die monatlichen 250 Euro bei einigen Haushalten mit knappem Einkommen nicht aus. Um solchen Familien und Eltern zu helfen, gibt es nun einen Zuschlag auf das Kindergeld, das im Jahr 2023 monatlich noch 250 Euro pro Kind betrug. Nun ist von Regierungsseite aus geplant, diesen Betrag im Jahr 2024 auf bis zu 292 Euro zu erhöhen. Wir informieren Sie darüber, unter welchen Umständen man Anspruch auf den neuen Kinderzuschlag hat und wie man den Antrag stellt.

Dies ist der Zuschlag zum Kindergeld für Eltern im Jahr 2024

Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich für Familien mit niedrigem Einkommen durch einen Zuschlag das Kindergeld von bisher monatliche 250 Euro pro Kind auf maximal 292 Euro. Diese finanzielle Unterstützung als Ergänzung zum Kindergeld ist für Familien gedacht, deren Einkommen den eigenen Bedarf deckt, jedoch nicht ausreicht, um den Bedarf des Kindes zu befriedigen.

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das Kind muss unverheiratet und jünger als 25 Jahre alt sein, im selben Haushalt wie die Eltern leben und Kindergeld beziehen. Die Gewährung von Kinderzuschlag und Wohngeld soll die finanziellen Bedürfnisse der Familie unterstützen. Allerdings begründet dies keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld. Falls der Zuschlag für die Kinder bereits beantragt wurde, ist keine weitere Handlung erforderlich, da der Betrag ab Januar 2024 automatisch erhöht wird.

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Hier stellen Sie den Antrag auf den Kinderzuschlag

Um den Zuschlag zum Kindergeld zu erhalten, sind nur wenige Schritte notwendig. Das Wichtigste ist, rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der örtlichen Familienkasse zu stellen. Die Antragsformulare sind praktischerweise entweder direkt vor Ort erhältlich oder können alternativ von der Website der Familienkasse heruntergeladen werden. Während des Antragsverfahrens ist es dabei erforderlich, das Einkommen und Vermögen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Also ähnlich wie bei anderen Formularen zu sozialen Leistungen wie BAföG oder Bürgergeld.

Nach erfolgreicher Beantragung genehmigt die zuständige Behörde den Kinderzuschlag für einen Zeitraum von sechs Monaten. Der Zuschuss wird dann mit dem regulären monatlichen Kindergeld ausgezahlt. Das Geld geht dabei auf das Konto des Antragstellers. Einen Aspekt muss man aber unbedingt beachten: Alle Änderungen, wie beispielsweise ein neues Einkommen oder ein Umzug in eine andere Wohnung sollte man umgehend der Familienkasse mitteilen. Denn dadurch berechnet diese den Kinderzuschlag entsprechend neu. Wer dies versäumt, riskiert den Zuschlag und die weitere Förderung. Also lieber alles doppelt checken und auf Nummer sicher gehen.