Fahrverbot: Keine Lkws an Samstagen – auch Karlsruhe betroffen!

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Keine LKWs an Samstagen

Während der Ferienreisezeit gelten zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot auch an Samstagen Beschränkungen für den schweren LKW-Verkehr.

Aufgrund der Ferienreiseverordnung gilt das zusätzliche Fahrverbot vom 01. Juli bis einschließlich 31. August. Im Regierungsbezirk Karlsruhe sind davon die Autobahnen A8 und A61 komplett von dem Verbot betroffen. Im Zuge der A5 ist der Abschnitt zwischen Darmstädter Kreuz und Karlsruhe- Süd vom Verbot erfasst.

Vom Verbot betroffen sind LKWs über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.
Das Verbot gilt an den Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr.

In dringenden Fällen können die Behörden auch Ausnahmen zulassen, wenn eine Beförderung mit anderen Mitteln nicht möglich ist.

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Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt von 0.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz.