Fristen einhalten: Der Impfstatus bei Corona läuft bald wieder aus

Digitaler Impfnachweis Corona
Symbolbild Foto: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Bei der Corona-Impfung gilt es Fristen zu berücksichtigen. Diese beziehen sich auf das Ablaufdatum des Impfstatus. Wer immer aktuell bleiben möchte, muss diese Fristen unbedingt kennen.

Wer „durchgeimpft“ ist, der kann sich über gewisse Freiheiten freuen, die andere, ohne Impfung nicht genießen können. Doch die EU-Kommission will nun den Impfstatus mit einem festen Ablaufdatum versehen.

Ob Geimpft oder Genesen – der Status läuft ab

Nicht nur wer verreisen möchte, sondern auch für den Alltag ist es wichtig zu wissen, welchen Status man aktuell hat. So soll beispielsweise das Impfzertifikat nun von der EU-Kommission entsprechend eingeschränkt werden. Das Ablaufdatum soll befristet werden. Doch wie sieht es mit dem Status der Genesenen aus? Wann läuft hier der Status ab?

Es fühlt sich an, wie ein endloser Kreislauf. Denn kaum gilt man als „Durchgeimpft“ schon muss geboostert werden. Die Corona-Impfung verlangt viel ab. Doch bei den weiter steigenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg, gilt nach wie vor der Pieks gegen die Pandemie als das Mittel der Wahl.

Begrenzte Gültigkeit für Genesene und Geimpfte

Mittlerweile ist bekannt, dass die Antikörper gegen das Coronavirus nach der Impfung innerhalb weniger Monate bereits nachlassen. Die Studien zur Wirkungsdauer werden immer weiter durchgeführt. So ergeben sich auch immer wieder neue Erkenntnisse. Doch für den Verbraucher ist es wichtig zu wissen, wann der Impfstatus und der Status als Genesener abläuft. Denn danach richtet sich auch die Gültigkeit zum 2G- oder 2G-Plus-Nachweis.

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Als grundimmunisiert gilt die Person, welche zweimal mit Moderna, Biontech oder AstraZeneca geimpft wurde. Alternativ geht auch eine alleinstehende Johnson & Johnson-Impfung. Aktuell gelten diese Personen noch als voll immunisiert. Allerdings gelten für die 2G-Plus-Regelung und durch die EU weitere Richtlinien und Sonderregelungen.

Ablaufdatum der Impfung berücksichtigen

Bei Reisen in der EU gilt ein Ablaufdatum des Impfzertifikats. Die Zertifikate in den Aps gelten ab de. 1. Februar 2022 neun Monate. Im Anschluss daran braucht der Reisende eine Booster-Impfung. Doch die Verwirrung ist groß. So gelten bei Alarmstufe II in Baden-Württemberg beispielsweise die Grundimmunisierung und ein aktueller Testnachweis.

Nur Personen, die maximal vor 3 Monaten geimpft wurden, dürfen auch ohne Testnachweis, beispielsweise in Restaurants. Gleiches gilt für Genesene, deren Nachweis nicht älter als drei Monate ist. Der Genesenenstatus läuft nach 6 Monaten allerdings komplett ab, und kann auch nicht verlängert werden.