Für neue Zielgruppe: Über 550 Euro Zuschuss offiziell freigegeben

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. Diese Auszahlung steht jetzt an.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Für eine neue Zielgruppe wurden über 550 Euro Zuschuss ganz offiziell freigegeben. Für welche Personengruppe er gedacht ist und wie man ihn erhalten kann, erfährt man in diesem Artikel.

Eine bestimmte Zielgruppe rückte neuerdings besonders in den Fokus und wird seit kurzem mit einem Zuschuss von 550 Euro bedacht. Dieser ist dringend notwendig und erleichtert die Situation der Betroffenen.

Bürgergeld als finanzielle Stütze

Seit dem 1.1.2023 gibt es das Bürgergeld, das seinen Vorgänger Hartz IV ablöste. Mit dem neuen Namen änderten sich die nicht nur die Höhe der Leistungen, sondern zum Beispiel auch die Grenzen des anrechenbaren Vermögens oder die Möglichkeiten zur Weiterbildung. Zwar klingt „Bürgergeld“ für die Betroffenen nicht so diskriminierend wie Hartz IV, doch abgestempelt fühlen sich die meisten Betroffenen immer noch. Gerade wenn sie öffentlich zugeben, dass das Bürgergeld nicht zum Leben reicht. Aufgrund der gestiegenen Preise für Energie, Lebensmittel und Non-Food-Artikel verwundert dies wohl kaum jemanden.

Eine Zielgruppe besonders betroffen

Unter all den Bürgergeld-Empfängern gibt es jedoch eine Gruppe, die besonders hart kämpfen muss: die Alleinerziehenden und Alleinstehenden in der Gesellschaft. Gerade Alleinerziehende, die vielleicht noch um den Unterhalt kämpfen müssen und gar nicht so flexibel in der Arbeitszeit sind wie Menschen ohne Kinder, haben es besonders schwer. Aber auch Alleinstehende, die für ihren Unterhalt gänzlich selbständig aufkommen müssen, haben es nicht leicht. Fällt nämlich ihre Arbeitskraft aufgrund einer Krankheit weg, landen sie ganz schnell im Bürgergeld-Bezug.

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Für die Alleinstehenden und Alleinerziehenden hat das Bürgergeld eine eigene Regelstufe, die Regelstufe 1. Es gibt noch fünf weitere, die sich in Paare, Elternpaare mit Kindern und Kinder verschiedener Altersgruppen (0–5, 6–13 und 14–17) gliedern lassen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Regelstufe 1 mit über 550 Euro Zuschuss bedacht. Damit steigt der Regelsatz von 502 auf 553 Euro. Das sind 61 Euro mehr im Monat und soll dieser besonderen Zielgruppe unter die Arme greifen. Eines Extra-Antrags bedarf es für diesen Zuschuss nicht. Bei Antragstellung auf Bürgergeld werden neben weiteren Faktoren der Personenstand, die Anzahl der Kinder sowie das Alter automatisch mitberücksichtigt.