Für Nichtzahler: GEZ-Gebühr noch bis zu 30 Jahre vollstreckbar

Der Überweisungsbeleg für den Rundfunk-Beitrag
Symbolbild © imago/Herrmann Agenturfotografie

Das wissen die wenigsten: Der Staat kann eine nicht gezahlte GEZ-Gebühr noch bis zu 30 Jahre später einfordern. Es kann mitunter sogar zu extremen Strafen kommen.

Nicht wenige Haushalte regen sich seit Jahren darüber auf, dass man den Rundfunkbeitrag in Deutschland verpflichtend zahlen muss. Dabei ist es vollkommen egal, ob der einzelne Bürger Fernsehen schaut oder nicht. Aus Unverständnis gegenüber dieser Regelung kommt es daher auch immer wieder zu Fällen, in denen Bürger sich weigern, den Betrag zu überweisen. Das ist allerdings strafbar und bleibt oftmals nicht unbemerkt. In der Tat kann die GEZ-Gebühr sogar noch bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Wenn bisher niemand bemerkt hat, dass nicht gezahlt wurde, heißt das also noch lange nicht, dass man aufatmen kann. Nichtzahler müssen im schlimmsten Fall mit weit mehr als nur einer Geldstrafe rechnen.

Keine Wahl

Wer in Deutschland lebt, hat in Bezug auf den Rundfunkbeitrag keine Wahl. Jeder Haushalt muss seinen Beitrag leisten und die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Landesmedienanstalt mitfinanzieren. Ob der jeweilige Bürger Radio hört und Fernsehen schaut, ist dabei absolut irrelevant. Denn seit dem Jahr 2013 ist die Zahlung rechtlich verpflichtend, selbst wenn keine Geräte im Haushalt vorhanden sind.

Aktuell liegt der Beitrag bei 18,36 Euro im Monat und es ist keine Seltenheit, dass Bürger diesen in der Hoffnung, dass es nicht auffällt, nicht bezahlen. Davon ist allerdings abzuraten, denn der Staat kann die GEZ-Gebühr noch bis zu 30 Jahre lang nachfordern. Sollte ein Nichtzahler auffliegen, ist jedoch meist mehr fällig als nur der versäumte Betrag.

Lesen Sie auch
Neue 20-Euro-Münze ab sofort im Umlauf – "Ihr Besitz zahlt sich aus"

Sogar eine Haftstrafe

Die aktuell festgelegte GEZ-Gebühr gilt noch bis Ende des Jahres. Bereits 2025 steigt sie voraussichtlich auf 18,94 Euro. Wer keine Nachzahlung inklusive saftiger Zuschläge oder eventuelle Bußgelder riskieren möchte, sollte darauf achten, den Betrag pünktlich und regelmäßig zu überweisen. Denn es kann mit mindestens 450 Euro Bußgeld bei bis zu drei Jahren Versäumnis schnell teuer werden.

Bürger, die den geschuldeten Betrag auch dann noch nicht überweisen, müssen mit heftigen Konsequenzen rechnen. Denn dann übernimmt der Gerichtsvollzieher. Wer hofft, sich nach drei Jahren ohne Zahlung auf die Verjährungsfrist berufen zu können, irrt zudem gewaltig. Denn rechtskräftige Festsetzungsbescheide können tatsächlich dreißig Jahre lang vollstreckt werden. Der Staat nimmt die Verpflichtung der deutschen Bürger dabei ziemlich ernst. Das zeigt auch der Fall eines Mannes, der sich standhaft weigerte, die Gebühr sowie die Bußgelder zu zahlen. Der Fall endete für ihn mit einer Haftstrafe.