Jede Person bekommt 500 Euro – neues Haushaltspaket kommt

Die Hände eines alten Menschen halten einen Geldbeutel aus Leder, in dem mehrere unterschiedliche Geldscheine stecken. Die Hände ruhen auf einem vergilbten Gartentisch.
Symbolbild © istockphoto/MarianVejcik

2022 ist jetzt vorüber. Viele sind froh darum, denn es war ein hartes Jahr. Die weltweite Energiekrise brachte viele Menschen in Bedrängnis.

Die Bundesregierung griff im vergangenen Jahr den Haushalten enorm unter die Arme und führte mehrere Hilfspakete ein. Eines dieser Hilfspakete beinhaltet eine Nachzahlung von rund 500 Euro für Haushalte, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen.

So bekommt man die 500 Euro

Nicht jede Person hat Anspruch auf die Nachzahlung. Zudem gibt es bei dem Antrag einige Punkte zu beachten.

Nach Angaben des Jobcenters, kann ein Haushalt, der im Jahr 2022 eine hohe Heizkostennachzahlung erhält, im Jahr 2023 eine einmalige Zahlung von Bürgergeld beantragen. Diese Zahlung beträgt dann 500 Euro. Bei dieser finanziellen Unterstützung handelt es sich um ein weiteres Hilfspaket der Bundesregierung.

Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter als auch Hausbesitzer. Sie können die zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen, wenn hohe Heizkosten sie finanziell überfordern.

Auch andere Kosten werden übernommen

Mit dem Bonus von 500 Euro aus dem Hilfspaket können die Haushalte verschiedene Ausgaben abdecken. So werden neben den direkten Heizkosten auch andere Kosten übernommen. Wenn also das Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Heizen mit Öl, Holz, Pellets, Gasnachzahlungen und den Kauf von anderen Brennstoffen zu decken, kann man einen Antrag stellen.

Lesen Sie auch
Nach Anstürmen: Zutritt zu beliebtem Berg nur noch mit Eintritt

Der Antrag einer einmaligen Unterstützungszahlung durch das Bürgergeld für bedürftige Haushalte ist digitalisiert. Ab 2023 kann man ihn online stellen.

Das ist wichtig

Wer mit unerschwinglichen Heizkosten konfrontiert ist, muss den Antrag rechtzeitig stellen. Nach Angaben des Jobcenters muss der Antrag auf finanzielle Unterstützung spätestens nach Fälligkeit der Heizkostenabrechnung gestellt sein.

Zudem müssen alle Härtefälle und Anträge auf finanzielle Unterstützung bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht sein. Ansonsten berücksichtigt sie das Jobcenter nicht.

Das Jobcenter prüft jeden Antrag auf Gewährung des einmonatigen Bonus-Bürgergeldes für bedürftige Haushalte individuell.

Den Nachweis auf Bedürftigkeit muss der Antragsteller erbringen. Dazu muss er monatliche Einkommen, gültige Zahlungsbelege und Rechnungen, mit denen der Haushalt zu kämpfen hat, vorlegen. Zudem muss er Auskunft und weitere Informationen über persönliches Vermögen und Ersparnisse vorlegen.