Karlsruhe: Anti-Israel-Wahlplakate gelten nicht als Volksverhetzung!

Israelfeindliche Plakate keine Volksverhetzung

Für die bevorstehende Europawahl hat die Partei „Die Rechte“ ein Walplakat an die Laternenmasten gehängt, auf denen Israelfeindliche Sprüche zu lesen sind.

Aufgebrachte Bürger hatten Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Staatsschutz“ in Karlsruhe daraufhin entschieden, dass der Straftatbestand Volksverhetzung nicht gegeben sei. Ein solche Straftatbestand muss sich immer auf Angriffe gegen Gruppen im Inland richten.

Wenn Israel als Land angegriffen wird, ist dies keine Volksverhetzung. Ob die Plakate aber hängen bleiben dürfen, muss am Ende jede Stadt selbst treffen. In Pforzheim hatten sich Bürger versammelt, weil ein Schild direkt neben einer Synagoge aufgehängt wurde.

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