Karlsruhe entscheidet: Müssen bald Fußballvereine für ihre Fans haften?

Symbolbild Foto: Tom Weller/dpa

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof befasst sich im Juli mit der Frage, ob Fußballvereine für das Verhalten ihrer Fans haften. Konkret geht es um die Frage, ob ein Schiedsspruch des sogenannten Ständigen Schiedsgerichts für die 3. Liga beim Deutschen Fußball-Bund gegen die öffentliche Ordnung verstößt.

Nach dem Schiedsspruch musste der FC Carl Zeiss Jena für das Verhalten seiner Anhänger im Fanblock bei Heim- und Auswärtsspielen eine Geldstrafe zahlen. Die Karlsruher Richter befassen sich nach Angaben vom Mittwoch am 1. Juli zum ersten Mal mit dem Antrag der ausgegliederten Fußball-Profiabteilung des FC Carl Zeiss, den Schiedsspruch aufzuheben. Ob an dem Tag schon eine Entscheidung fällt, ist unklar.

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Hintergrund ist, dass bei einem Auswärtsspiel und zwei Heimspielen im Jahr 2018 Menschen im Fanblock der Jenaer Pyrotechnik abgebrannt haben und/oder Gegenstände in Richtung Spielfeld warfen. Das Sportgericht des DFB verhängte dafür eine Geldstrafe von 24 900 Euro.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Antrag auf Aufhebung als unbegründet zurückgewiesen. «Das Ständige Schiedsgericht sei ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Vorschriften der Zivilprozessordnung über das schiedsrichterliche Verfahren», so der BGH. Hiergegen richtet sich eine Rechtsbeschwerde des FC Carl Zeiss.