Karlsruhe: Mann stürzt aus Pfegeheimfenster und stirbt – Dritter Stock!

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa) – Eine Witwe kann sich nach dem tödlichen Sturz ihres dementen Mannes aus dem Fenster eines Pflegeheims Hoffnungen machen, dass über ihre Schmerzensgeldforderung noch einmal verhandelt wird.

Der vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sowie der Anwalt des beklagten Bochumer Heimbetreibers sagten am Donnerstag, das Oberlandesgericht (OLG) Hamm als Vorinstanz habe keinen Sachverständigen gehört.

Auch ob das OLG alle Faktoren zur Risikoprognose berücksichtigt habe, sei infrage zu stellen, sagte der Richter zu Beginn der Verhandlung. Ein Urteil wollte der Senat am frühen Nachmittag verkünden.

Im Sommer 2014 war der demente Mann der Klägerin aus einem Dachfenster im dritten Obergeschoss gestürzt und so schwer verletzt worden, dass er Monate später an den Folgen starb.

Die Witwe als Miterbin möchte von dem Heimbetreiber mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen. Sowohl das Landgericht Bochum als auch das OLG Hamm als vorherige Instanzen hatten ihr das Geld verwehrt. Dagegen geht die Frau nun in Karlsruhe vor (Az. III ZR 168/19).

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Der Anwalt der Witwe sagte, es habe keine Schutzvorkehrungen gegeben. Den Angaben nach befanden sich vor dem Fenster in 1,20 Metern Höhe ein 40 Zentimeter hoher Heizkörper sowie in 70 Zentimetern Höhe eine Fensterbank. Gereicht hätte schon eine Vorrichtung, mit der man die Fenster nur einen Spalt weit öffnen kann, so der Vertreter der Frau.

Die Gegenseite argumentierte, weil der Mann mobil gewesen sei, hätte man alle Fenster in dem Heim derart ausstatten müssen. Dann hätten aber auch andere Bewohner der Einrichtung nicht mehr lüften können. Anders als die Klägerin sah der Heimbetreiber auch keine Gefahr, dass der Mann aus dem Fenster klettern könnte.

Der vorsitzende Richter machte deutlich, dass in solchen Fällen die Gefahren immer nur für den Einzelfall beurteilt werden könnten.