Karlsruhe steht vor Eil-Entscheidung zur Rundfunkbeitragserhöhung

GEZ-Bescheid von ARD und ZDF. Wer die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Karlsruhe-Insider (dpa) – Das höchste Verfassungsgericht in Deutschland hat übernommen.

Das Machtpoker in Sachsen-Anhalt zwischen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), seinen eigensinnigen Christdemokraten, den Koalitionspartnern SPD und Grünen und angepeitscht durch eine starke AfD in der Opposition ist vom Zankapfel Rundfunkbeitrag nun losgelöst.

Es geht um die Frage, ob Haushalte tiefer in die Tasche greifen sollen und einen um 86 Cent höheren Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 zahlen: 18,36 Euro statt 17,50 Euro.

Das Bundesverfassungsgericht könnte Aufschluss geben, wie die Blockade Sachsen-Anhalts vor einer Woche gegen das Beitragsplus zu deuten ist. Magdeburg setzte sich über den Willen der anderen Länder hinweg, die 86 Cent mittragen. Es müssen alle Länder Ja sagen,
deshalb liegt das Vorhaben auf Eis. Die Richter könnten noch im Dezember eine Entscheidung zu einem Eil-Antrag der Sender treffen, in dem Hauptverfahren wird es erst später ein Urteil geben. Eine Anhörungsfrist für die Länder in der Eil-Sache lief am Mittwoch ab.

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Was das alles für die Geldbeutel der Bürger bedeuten wird? Unklar.

Rückblick: Die regierende CDU hätte im Landtag in Magdeburg mit der AfD eine Mehrheit gegen 18,36 Euro bilden können und damit das Auseinanderbrechen von Schwarz-Rot-Grün riskiert. Ministerpräsident Haseloff zog die Reißleine und nahm den Gesetzentwurf zum
Staatsvertrag wenige Tage vor der Abstimmung zurück. ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten in Karlsruhe.

Am zähen Magdeburger Krach wurde abseits der politischen Dimension auch deutlich, wie komplex das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem mit einem Dickicht aus Staatsverträgen, Gremien und Ausschüssen ist. Die Länder sind auf der einen Seite: Sie steuern die Medienpolitik und beauftragen die Sender, greifen aber nicht ins Programm ein – Prinzip Staatsferne. Neben dem Auftrag wird auch dessen Finanzierung festgelegt: der Rundfunkbeitrag. Auf der anderen Seite stehen ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie sind für Programminhalte samt Haushalt mit Personalkosten, Investitionen und konkrete Sparvorhaben in ihren Häusern zuständig.