Karlsruhe: Versteckte Aufnahmen von RTL in Klinik sorgen für Zündstoff

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Im Rechtsstreit um versteckte Filmaufnahmen in der RTL-Reihe «Team Wallraff – Reporter undercover» in einem Krankenhaus hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Position des TV-Senders gestärkt.

Der Klinikkonzern hatte eine Beschwerde an das oberste Gericht in Karlsruhe gerichtet, weil das Oberlandesgericht Hamburg keine Revision gegen seinen Urteilsspruch zugelassen hatte.

Die Hamburger Richter hatten 2018 eine Entscheidung des zuständigen Landgerichts gekippt, das der RTL Television GmbH und der Produktionsfirma noch untersagt hatte, das mit versteckter Kamera aufgenommene Filmmaterial erneut verbreiten zu können. Das OLG änderte das Urteil ab und gab RTL Recht.

Der Bundesgerichtshof teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, dass er die Beschwerde gegen dieses Urteil zurückgewiesen habe, weil keine Zulassungsgründe vorliegen. Damit sei das OLG-Urteil rechtskräftig.

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Der Investigativ-Journalist Günter Wallraff äußerte sich in einer RTL-Mitteilung: «Der Beschluss des BGH stärkt den aufklärenden, investigativen Journalismus.»

Für den Beitrag «Katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern» hatte das «Team Wallraff» in einer Wiesbadener Klinik des Helios-Konzerns gefilmt. Die Sendung war im Januar 2016 auf RTL zu sehen gewesen. In einer ersten Stellungnahme nach der Ausstrahlung hatte das Unternehmen Probleme eingeräumt und auf den damals noch laufenden Integrationsprozess des Krankenhauses in den Helios-Konzern verwiesen.

Die Helios Kliniken GmbH teilte am Donnerstag auf Anfrage mit: «Die Entscheidung des BGH haben wir zur Kenntnis genommen. Unsere Position haben wir in der Vergangenheit ausführlich dargelegt und bitten deshalb um Verständnis, dass wir uns dazu nicht mehr weiter äußern werden.»