Karlsruhe: Witwe von IS-Rapper „Deso Dogg“ bleibt in Untersuchungshaft

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Karlsruhe (dpa) – Die Witwe des Berliner Gangsterrappers und späteren IS-Terroristen Denis Cuspert (alias Deso Dogg) bleibt in Untersuchungshaft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde der im September festgenommenen Deutsch-Tunesierin Omaima A. gegen den Haftbefehl zurück. Das geht aus dem Beschluss der Richter vom 17. Oktober hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die Beschuldigte habe sich mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbar gemacht, hieß es dort. Außerdem bestehe Fluchtgefahr. (Az. StB 26/19)

Der Generalbundesanwalt hatte Omaima A. drei Jahre nach ihrer Rückkehr aus dem Herrschaftsgebiet der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) am 9. September in Hamburg festnehmen lassen. Die Ermittler werfen ihr vor, Anfang 2015 ihrem damaligen Ehemann Nadar H., einem Frankfurter Salafisten, mit drei kleinen Kindern nach Syrien gefolgt zu sein.

Nach H.’s Tod hatte sie dort dessen Freund Denis Cuspert geheiratet. Laut Bundesanwaltschaft hielt sie beiden als Hausfrau den Rücken frei und bekam vom IS monatlich Geld.

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Ihr Verteidiger hatte argumentiert, Haushaltsführung und Kinderbetreuung machten Omaima A. noch nicht zum IS-Mitglied. Ihr Verhalten sei der Vereinigung nicht von Nutzen gewesen.

Laut BGH deuten sichergestellte Daten und abgehörte Telefonate aber darauf hin, dass A. freiwillig und bewusst zum IS gereist war. So habe sie ihre älteste Tochter von der Schule abgemeldet und später in einer E-Mail geschrieben, dass sie ihren Schritt nicht eine Sekunde bereue.

Außerdem habe sie sich mit einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit gezeigt und ihren Sohn mit IS-Emblemen ausgestattet.

A. war im September 2016 kurz vor der Geburt ihrer jüngsten Tochter nach Deutschland zurückgekehrt. Cuspert wurde Medienberichten zufolge im Januar 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.