Kinder bekommen ohne Impfschutz kein Kita-Platz bei Karlsruhe

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Das Coronavirus nimmt die täglichen Schlagzeilen ein, doch für die Kinder in den Kindergärten und Kitas gibt es seit dem 1. März die Verpflichtung, eine Masernschutzimpfung nachzuweisen.

Damit soll eine Ansteckung von anderen Kindern in den Kindergärten und Grundschulen vermieden werden.

Kann allerdings ein Kind aus anderen medizinischen Gründen nicht geimpft werden, so muss diese auch bescheinigt werden.

Der leitende Schulamtsdirektor am Staatlichen Schulamt Rastatt, Wolfgang Held, ist für rund 28.000 Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

Der Schulbesuch wird nicht verwehrt, denn es gilt nach § 72 immer noch die Schulpflicht.

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