Kindergeld soll ersetzt werden: So viel Geld sollen Eltern erhalten

Blick in einen Geldbeutel mit Geldscheinen. Eine 10-Euro-Münze soll ein Vermögen wert sein. Bald soll es eine Zahlung für Bürgergeld-Empfänger geben.
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Derzeit gibt es eine hitzige Diskussion darüber, dass das Kindergeld ersetzt werden soll. Dann gebe es ab 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung. Dabei können Eltern Anträge einfacher stellen und sollen so viel Geld erhalten.

Ab 2025 sollen Anträge für Eltern einfacher gestaltet werden. In der Reform gibt es Pläne  das Kindergeld abzuschaffen und durch Kindergrundsicherung zu ersetzen. So viel Geld können Eltern dann erhalten.

Neue Kindergeld-Reform steht an

Die Bundesregierung möchte eine neue Reform durchführen, die das erst kürzlich neu gestaltete Kindergeld ersetzen soll. Mit den Maßnahmen soll gegen Kinderarmut in Deutschland angegangen werden. Schon ab 2025 könnte die neue Kindergrundsicherung in Kraft treten. Dadurch sollen vorwiegend Familien mit einem sehr geringen Einkommen, deutlich besser finanziell unterstützt und entlastet werden.

Die Kindergrundsicherung soll dann Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und auch den Kinderfreibetrag, sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets zusammenfassen. Dadurch soll es für Eltern auch einfacher sein, die entsprechenden Leistungen zu beantragen und zu diesen, Zugang zu erhalten. Bislang war es nötig, unterschiedliche Behörden aufzusuchen, um die finanzielle Unterstützung zu beantragen.

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Einheitlichere Gestaltung bei den Anträgen

Die kommenden Anträge für die Kindergrundsicherung fassen verschiedene Bereiche zusammen, sodass Eltern und Familien die für ihnen zustehende Ansprüche beim Staat geltend machen können. Bislang war das Antragsverfahren kompliziert gestaltet, dass viele Familien auf Gelder verzichtet haben.

In Zukunft soll das Geld, dass Eltern erhalten können, aus zwei Bereichen bestehen. Zum einen ist dies der Grundbetrag und zum anderen der Zusatzbetrag. Der Grundbetrag besteht aus dem derzeitigen Kindergeld und beträgt 250 Euro pro Kind jeden Monat. Der Zusatzbetrag richtet sich nach den entsprechenden Berechtigungen weiterer Gelder wie Kinderzuschlag oder Ähnliches.

Zusatzbetrag keine Garantieleistung

Während der Grundbetrag eine feste Komponente darstellt, ist der Zusatzbetrag keine Garantieleistung, sondern abhängig von den verschiedenen Berechtigungen. Außerdem soll er auch abhängig vom Einkommen der Eltern sein. Alle zwei Jahre soll der Betrag überprüft werden.

Erhalten können Familien beim Zusatzbetrag etwa 15 Euro für Bildung und Teilhabe, etwa 150 Euro im Rahmen der Kinder Wohnkostenpauschale. Wie hoch die Bemessungsgrenze des Familieneinkommens liegen soll, ist bislang nicht bekannt.