Klage vom ZDF: Karlsruhe muss über GEZ-Erhöhung entscheiden

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe-Insider (dpa) – Die ARD-Anstalten werden noch an diesem Freitag Klage zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Das teilte die ARD auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Neben der Verfassungsbeschwerde werde auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht.

«Mit dem Eilverfahren könnte eine vorläufige Entscheidung fallen, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist.»

Beim Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Klage des ZDF samt Eilverfahren dazu vor, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte. Das ZDF will so gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag, der die Erhöhung des
Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro vorsieht, vorgehen. Auch das Deutschlandradio will klagen und damit alle öffentlich-rechtlichen Sender.

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Sachsen-Anhalt blockierte in dieser Woche die Anpassung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro, indem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf vor der Abstimmung aus dem Landtag in Magdeburg wieder zurückzog.

Weil ausnahmslos alle Bundesländer zustimmen müssen, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.