Knapp 400 Euro Zuschuss – „Antrag muss schnell gestellt werden“

Euro Münzen und Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/Max Zolotukhin

Seit einiger Zeit können bestimmte Personengruppen einen fast 400 Euro hohen Zuschuss per Antrag anfordern. Jetzt gibt es hierfür einen Online-Rechner, der sofort zeigt, ob man berechtigt ist, das Geld zu erhalten.

Viele Entlastungen und Zuschüsse wurden in den vergangenen Monaten von der Regierung auf den Weg gebracht. So auch ein fast 400 Euro hoher Zuschuss, den jeder ganz einfach per Antrag erhalten kann.

Für den Zuschuss berechtigt: So erfährt es jeder

Die Mieten sind hoch in Deutschland und daran haben viele Menschen zu knabbern. Das Geld reicht meist nicht für den ganzen Monat und genau hier möchte eine Entlastung der Regierung ansetzen. Bis zu 400 Euro sind als Zuschuss drin, wenn man den richtigen Antrag stellt. Das Praktische daran ist, dass die Berechtigung hierfür mit einem Online-Rechner ermittelt werden kann.

So kann jeder Bürger direkt feststellen, ob er in den Kreis der Berechtigten fällt, und kann anschließend den Antrag stellen. Dabei gibt es diese Unterstützung sowohl für Mietkosten als auch für Wohneigentum, das man selbst nutzt. Die Rede ist vom Wohngeld, das viele Bürger nicht in Anspruch nehmen, und das, obwohl es ihnen zusteht.

Online-Rechner nutzen und Antrag stellen

Bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes ist der Online-Rechner sehr nützlich. Denn wie viel der Haushalt erhält, lässt sich mittels einer Formel berechnen. Experten raten dazu, den Wohngeld-Plus Rechner des Bundes zu nutzen, da dieser in seiner Form als offizieller Online-Rechner gilt.

Bis zu 370 Euro Zuschuss sind so möglich, wenn das Amt den gestelllten Antrag bewilligt. Wer keinen Antrag stellt, hat auch keinen Anspruch auf das Wohngeld, das ihm aber möglicherweise zusteht. Dank des einfachen Online-Rechners gelingt es jedem, schnell zu ermitteln, ob man in den Kreis der Berechtigten fällt.

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Mit wenigen Klicks zur Klarheit

Um den Rechner auszufüllen, benötigen die Bürger Angaben wie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Das sind Eltern, Kinder, Familienmitglieder, Ehe- und Lebenspartner. Personen, die im Haushalt leben, aber bereits entsprechende Zuschüsse erhalten, sind von der Berechnung ausgeschlossen.

Weiterhin benötigt man für den Antrag das Gesamteinkommen des Haushalts im Monat. Dieses ist das Einkommen in brutto, das alle Mitglieder des Haushalts jeden Monat einbringen. Entsprechende Nachweise müssen Antragsteller mitliefern. Zum Schluss benötigen die Antragssteller noch die Brutto-Kaltmiete, die jeden Monat anfällt. Bei selbst genutztem Wohneigentum kommt in diese Spalte die entsprechende monatliche Belastung hinein. Das kann etwa die monatliche Kreditrate sein.

Am Ende fehlt lediglich noch die Angabe der Mietenstufe. Diese zeigt an, in welchem Landkreis oder in welcher Stadt man wohnt. Schließlich sind die Mieten im Zentrum Münchens deutlich höher als weit draußen auf dem Land. Zum Schluss müssen die Verbraucher einfach den Button „Berechnen“ anklicken und erfahren dann sofort, ob und in welcher Höhe der Zuschuss für sie möglich ist. Anschließend ist es dann essenziell, den Antrag zu stellen, ansonsten erfolgt keine Auszahlung.