Kontrolle wird zur Pflicht: Millionen Mitarbeiter müssen handeln

Mitarbeiter in Firma.
Symbolbild © istockphoto/SeventyFour

Es gibt ein Urteil, das dafür sorgt, dass die Arbeitgeber besser geschützt werden können. Die Mitarbeiter stehen jetzt in der Pflicht.

Auf die Arbeitnehmer kommt künftig eine Pflicht zu, die sie zum Handeln zwingt. Dadurch sollen Arbeitnehmer mehr Kontrolle erhalten.

Urteil zeigt klare Lage auf

Ganz gleich, wie die Pflicht dann im Unternehmen umgesetzt wird, aber die Erfassung der Arbeitszeiten ist Pflicht. Das hat jetzt ein Gerichtsurteil klargemacht. Die Arbeitszeiterfassung kann per Stechuhr oder digital erfolgen.

In deutschen Unternehmen haben die Arbeitgeber oftmals auf die Ehrlichkeit ihrer Mitarbeiter vertraut. Dass dies auch gerne einmal ausgenutzt wurde, steht sicher außer Frage. Doch ein Gerichtsurteil sorgt jetzt für eine Wende.

Mitarbeiter müssen wieder stempeln

Früher war es völlig normaler beruflicher Alltag, am Morgen einzustempeln und am Abend nach Feierabend auszustempeln. Irgendwann wurde dies abgeschafft. Jetzt allerdings wird es wieder eingeführt.

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Die Vertrauensarbeitszeit, wie man sie gerne nennt, findet in Deutschland ein Ende. Arbeitgeber sollen mehr Kontrolle und eine klare Übersicht erhalten, welcher Mitarbeiter wann und wie viel gearbeitet hat.

Das bedeutet es im Detail

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die korrekten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das Grundsatzurteil (1ABR 22/21) vom 13. September zeigt klar auf, dass es sich um eine Pflicht handelt.

Die Arbeitgeber müssen also nun ein System einführen, dass es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeiten genau zu erfassen. Die exakt geleistete Arbeitszeit soll so korrekt aufgezeichnet werden können. Schummler haben dann schlechte Karten.