Nächster Zuschuss kommt: 345 Euro minimum für jeden Haushalt

Männerhände halten Brieftasche mit sichtbaren Geldscheinen vor Heizung
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Zeit, aufzuatmen. Denn endlich gibt es wieder einen kleinen Ausgleich für die katastrophalen Energiepreise. Jetzt kommt der nächste Zuschuss.

Der vergangene Winter war vielleicht nicht der kälteste. Aber eines war er mit Sicherheit: der teuerste seit langer Zeit. Die Preise sind regelrecht explodiert und so mancher fragte sich, wie er das noch stemmen kann. Da waren wir alle froh, dass es einen Heizkostenzuschuss von Vater Staat gab. Umso besser ist es, dass jetzt der nächste Zuschuss kommt.

Wir können wieder aufatmen

Die Kosten fürs Heizen waren diesen Winter so hoch wie noch nie. Die Preise schossen in die Höhe und so manche Gaststätte musste deshalb sogar ihren Betrieb einstellen. Das Problem ist nach wie vor für viele mehr als relevant. Wenn jetzt der nächste Zuschuss kommt, können wir hoffentlich wieder aufatmen. Denn er fällt um einiges höher aus als der letzte. Über mindestens 345 Euro darf sich jetzt jeder Haushalt freuen. Aber wann soll die Finanzspritze kommen?

Mindestens 345 Euro für jeden Haushalt

Die Haushalte, welche die nächste Zahlung in Anspruch nehmen dürfen, sind diejenigen, die es wirklich brauchen: Alleinerziehende, Familien, Senioren, aber auch Studenten und Azubis, denen es in letzter Zeit ebenfalls nicht mehr rosig ging. Das Geld fehlt bei vielen vorne und hinten. Da ist es schön zu hören, dass mehr als zwei Millionen Menschen jetzt ihren wohlverdienten zweiten Zuschuss bekommen.

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Haushalte, die Wohngeld beziehen, dürfen den nächsten Zuschuss anfordern. Dabei bekommen Haushalte mit einer Person 415 Euro und solche mit zwei Personen 540 Euro. Und auch Studenten und Azubis werden sich 345 Euro anrechnen lassen können. Allerdings hat der Staat hier einen kleinen Kniff eingebaut. Voraussetzung für den Zuschuss ist nämlich, dass die jeweilige Personengruppe bereits von September bis Dezember 2022 finanzielle Unterstützung bekam, entweder in Form von Wohngeld oder BAföG.

Wann kommt das Geld?

Die gute Nachricht ist: Du musst deinen Zuschuss nicht extra beantragen. Er wird dir automatisch ausgezahlt. Wer hätte das gedacht? Allerdings – wie könnte es auch anders sein – gibt es wieder einmal Extra-Regelungen in Bezug auf das Auszahlungsdatum.

Leider schwanken die Zeiten der Auszahlung von Bundesland zu Bundesland so stark, dass sich nicht pauschal sagen lässt, wann du deinen Zuschuss aufs Konto bekommst. Hinzu kommt, dass es abermals Sonderregelungen für den BAföG- oder Wohngeldzuschuss gibt, sodass wir empfehlen, dich persönlich darüber zu informieren, wann das Geld auf deinem Konto eingehen soll. Wer dazu keine Lust hat, wartet einfach ab, denn die Überweisung soll ganz von allein erfolgen. Beim letzten Mal hat es – irgendwann – auch geklappt.