Neue Anordnung! Pest breitet sich aus in Baden-Württemberg

Seuche breitet sich aus.
Symbolbild Foto: Marcin Bielecki/PAP/dpa

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Nach dem Nachweis der Geflügelpest auch in Baden-Württemberg wollen die Behörden der Ausbreitung der Seuche unter Nutztieren Einhalt gebieten.

Die Landratsämter im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen verhängten am Montag mit sofortiger Wirkung flächendeckend eine Stallpflicht.

In Donaueschingen war ein am Virus H5N8 erkrankter Mäusebussard gefunden worden. Ein positiver Befund bei einem am 23. Dezember im Kreis Tuttlingen wegen Anzeichen einer Gehirnerkrankung erlegten Höckerschwan müsse noch durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, überprüft werden. Weitere gefundene Vogelkadaver aus der Region würden noch untersucht.

Die Allgemeinverfügung der Behörden sieht vor, dass Geflügelhalter ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen müssen. Hühner, Enten, Gänse, Strauße und andere Nutzvögel müssen in geschlossenen Ställen gehalten werden – oder zumindest unter einer Vorrichtung mit einer dichten Abdeckung und geschützten Seitenbegrenzungen. Außerdem legt die Verfügung Hygieneregeln für den Umgang mit den Tieren wie Händewaschen und Schutzkleidung und Meldepflichten fest. An den Eingängen zu den Ställen müssen Schuhe desinfiziert werden. Einwegkleidung soll unverzüglich im Hausmüll zu entsorgt werden.

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Die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – wird nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums seit einigen Wochen vermehrt in Europa und auch Deutschland nachgewiesen. Betroffen sind vor allem Wildvögel und vereinzelt Geflügel. Dabei zeichnen sich nach Angaben der Landratsämter hohe Verluste vor allem bei wildlebenden Wasservögeln ab. «Allein in Schleswig-Holstein wurden bis Weihnachten fast 16 000 tote und sterbende Wasservögel erfasst.» Die Krankheit ist demnach für Menschen ungefährlich. Auch seien bisher keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde festgestellt worden.