Neue Corona-Regeln: Das ist weiterhin erlaubt in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Trotz der am Montag in Kraft getretenen neuen Corona-Einschränkungen dürfen nach den Worten von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) weiterhin Bewegungsjagden mit bis zu 100 Teilnehmern unter Beachtung von Hygienemaßnahmen stattfinden.

Dies sei angesichts der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest aber auch wegen der anstehenden klimabedingten Waldumbaumaßnahmen wichtig, betonte der Minister am Montag in Stuttgart.

Gerade in diesem Winter sei die Bejagung von Wildschweinen besonders notwendig, da mit einem spürbaren Ansteigen der Population zu rechnen sei. Ein jüngst bestätigter Fall der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in Sachsen zeige, dass die Tierseuche weiter auf dem Vormarsch sei. Je geringer die Population von Schwarzwild sei, desto geringer sei die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung von Tier zu Tier. Deshalb gelte es, die Bejagungsintensität beim Schwarzwild trotz Corona weiter hochzuhalten und entsprechende Drückjagden durchzuführen, betonte der Minister.

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