Neues für 2022: Produkt-Verbot für alle Supermärkte kommt

Symbolbild

In 2022 wird es neue Regelungen zum Thema Pfand, Plastiktüten und weiteren Themen geben. Das sollten Verbraucher jetzt dazu wissen.

Für Verbraucher wird sich in 2022 in Sachen Pfand und Plastiktüten einiges ändern. Des Weiteren sind auch andere Bereiche in diesem Segment von Änderungen betroffen.

Änderungen mit positiven Aspekten

Nicht alle Änderungen sind für die Verbraucher mit negativen Eigenschaften verbunden. Ganz im Gegenteil. Es ist sogar davon die Rede, dass sich bei einigen Verbrauchern und Verbraucherinnen die Neuerungen im Geldbeutel bemerkbar machen können. Und das durchaus positiv. Viele Bereiche sind vor allem im Segment Umweltschutz zu finden.

Mit dem Wechsel ins Jahr 2022 sind Plastiktüten passee. Sie werden nicht mehr angeboten. Auch Plastikgeschirr wird nicht mehr im Handel erscheinen, denn Plastiktüten und -Geschirr sind ab 2022 verboten. Angeboten werden dürfen weiterhin Beutel mit einer Maximalstärke von 15 Mikrometern, welche an Obst- Frische- und Gemüsetheken zu finden sind. Mehrwegtragetaschen aus Kunststoff und Papier sind ebenfalls weiterhin erlaubt.

Erweiterung im Pfandsystem

Das Pfandsystem wird 2022 erweitert. Zum 1. Januar wird eine Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff eingeführt. Diese gilt für Gefäße bis zu 3 Litern sowie für alle Getränkedosen. Damit wird auch auf Saft, alkoholhaltige Mixgetränke oder auch Smoothies in Plastikflaschen oder andre Getränke in Dosen 25 Cent Pfand fällig.

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Wer seinen Elektromüll entsorgen möchte, hatte dazu bislang einiges an Hindernissen zu bewältigen. Doch ab 2022 dürfen Verbraucher diesen Müll auch im Supermarkt abgeben. Damit läutet dies auch ein neues Zeitalter in der Entsorgung generell ein. Denn ab Mitte des Jahres 2022 soll dieser Vorgang für alle Bürger einfacher werden. So können beispielsweise Kleingeräte, wie Taschenrechner oder Mobiltelefone einfach beim Supermarkt oder Discounter abgegeben werden. Die Entsorgung ist kostenfrei.

Prämien für Auto und Führerscheintausch

Ab 2022 müssen Autofahrer mit dem EU-Führerschein ausgestattet sein. Bis zum 19. Januar 2022 jeder, der zwischen 1953 und 1958 geboren ist, seinen Führerschein tauschen. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss seinen Führerschein dann bis 19. Januar 2023 umgetauscht haben.

Wer sein Auto gegen ein E-Auto ersetzen möchte kann in 2022 mit einer Prämie von der Bundesregierung rechnen. Diese wurde nämlich verlängert. So kann auch in 2022 der Zuschuss entsprechend beantragt werden.