Plage breitet sich aus – erstes Bundesland brennt Wald nieder

Feuerwehrleute bekämpfen einen Waldbrand.
Symbolbild © imago/USA TODAY Network

Seit einiger Zeit gibt es hier eine Plage, die sich hartnäckig ausbreitet, weswegen dieses Bundesland nun speziell den Wald schützen möchte. Hierfür sollen weite Teile der Bäume niedergebrannt werden. Doch das ist nicht ganz risikofrei.

Es erscheint rabiat, doch aufgrund einer Plage sieht sich ein Bundesland jetzt dazu gezwungen, den Wald niederzubrennen. Nur so soll das Problem lösbar sein.

Bundesland greift zu besonderer Maßnahme

Es ist sicherlich nicht ganz alltäglich, doch aufgrund einer Plage hat das Bundesland offenbar keine andere Wahl, wenn es seine Wälder schützen will. Nordrhein-Westfalen muss sich der Herausforderung stellen, die um sich greifende Borkenkäfer-Plage zu bekämpfen. Um dies zu erreichen, wurde jetzt eine Entscheidung gefällt.

Forstwirte haben demnach ab sofort die Erlaubnis, mit kontrollierten Feuern im Wald gegen den Borkenkäfer vorzugehen. Das bedeutet, dass es ihnen offiziell gestattet ist, Baumreste zu verbrennen. Durch diese Maßnahme will Nordrhein-Westfalen die massiven Schäden, die der Borkenkäfer anrichtet, reduzieren.

Spezielle Ausnahmen für den Waldbrand

Um diese Maßnahme umsetzen zu können, benötigten Forstwirte bis vor Kurzem eine spezielle Genehmigung. Nur mit dieser durften sie die Reste der Bäume verbrennen, die sie abgeerntet hatten. Die Verbrennung durfte vor Ort, also im Wald, stattfinden. Doch diese Regelung ändert sich jetzt. Der Landesbetrieb für Wald und Holz in Nordrhein-Westfalen verfasste dazu eine neue Allgemeinverfügung. Darin finden sich alle wichtigen Details zum kontrollierten Waldbrand.

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Unter dem Titel „die Beseitigung von Schlagabraum durch Verbrennen“ können alle Forstwirte die neuen Regelungen in Erfahrung bringen. Abfälle sowie Restholz, die bei einer Waldarbeit und Baumernte anfallen, bezeichnet der Fachmann als Schlagabraum. Bis Ende März 2024 ist es den Forstwirten nun erlaubt, Fichten-Schlagabräume im Wald zu verbrennen.

Die Regelung greift jedoch nur, „wenn dies aus Forstschutzgründen notwendig ist und keine stoffliche/energetische Verwertung möglich ist“, heißt es vonseiten des Landesbetriebs. Wie der Naturschutzbund mitteilt, seien besonders Fichtenwälder von der Plage betroffen, sodass das Bundesland nun zur rabiaten Maßnahme greift, um den Wald zu schützen.