Polizeieinsatz am Karlsruher Hauptbahnhof!

Symbolbild

Karlsruhe (ots) – Beamte der Bundespolizei kontrollierten am Mittwochabend einen 34-jährigen Algerier am Busbahnhof Karlsruhe.

Der Mann legte zum Nachweis seiner Identität eine Aufenthaltsgestattung vor. Aus dem Dokument ging hervor, dass sich der Mann lediglich im Ostalbkreis aufhalten darf.

Eine Ausnahmegenehmigung, welche den Aufenthalt auch außerhalb des vorgegebenen Bereichs ermöglicht, konnte der Mann nicht vorlegen. Er wurde angewiesen, unmittelbar zurück in den zugewiesenen Bereich zu reisen.

Der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz dar. Diese wurde durch die Beamten beanzeigt. Zeitgleich wurde die für den Mann zuständige Ausländerbehörde unterrichtet.

Lesen Sie auch
Krankenkassenkarte soll abgeschafft werden für Millionen Bürger