Rente, Steuer und Bonus: Fast allen stehen noch Auszahlungen zu

Person hält Geld in der Hand.
Symbolbild

Im Juli erhielten viele Menschen mehr Geld, denn es gab zahlreiche Änderungen. Einige haben auch jetzt noch Anspruch.

Der Juli war ein Monat mit zahlreichen Veränderungen. Unter anderem bei der Steuer, der Rente und dem Mindestlohn. Ein Grund zur Freude, denn die meisten Bürger erhalten dadurch mehr Geld.

Änderungen im Juli –mehr Geld für Menschen in Deutschland

Und das kann nun jeder gut gebrauchen, aber vor allem die finanziell Schwächeren. Denn der Ukraine-Krieg treibt die Preise nach wie vor in die Höhe. Das ist besonders im Supermarkt und bei den Strompreisen deutlich spürbar.

Vor allem das Entlastungspaket der Bundesregierung bringt nun mehr Geld. Dazu kommt die Änderung beim Mindestlohn. Er läuft langsam auf die 12-Euro-Marke zu. Die Renten steigen ebenfalls.

Rentenerhöhung, Hartz-IV-Bonus, EEG-Umlage wird abgeschafft

Die Rentner haben den größten Vorteil. Denn im Juli gab es die stärkste Anhebung seit Jahren. Die Renten steigen im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Auch der steuerliche Freibetrag wurde erhöht.

Hartz-IV-Empfänger dürfen sich ebenfalls freuen. Ihnen steht ein einmaliger Bonus zu in Höhe von 200 Euro.

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Stromkunden sollen ebenfalls entlastet werden, deshalb entfällt seit Juli die EEG-Umlage. Das bedeutet: Die Kilowattstunde Strom wird günstiger – und zwar um 3,72 Cent. Die Betreiber müssen die entfallene „Ökostromumlage“ vollständig an die Stromkunden weitergeben.

Diese Maßnahme bringt einem Ein-Personen-Haushalt eine Ersparnis von etwa 35 Euro pro Jahr.

Steuererleichterungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmern erhalten seit Juli zudem mehr Netto vom Brutto. Auch für sie hält das Entlastungspaket Annehmlichkeiten bereit.

Der Grundfreibetrag steigt von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Das Einkommen bleibt bis zu dieser Grenze steuerfrei.

Für Pendler steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Es gibt eine Erhöhung von bisher 35 Cent auf 38 Cent. Diese Maßnahme ist bislang aber festgeschrieben auf die Zeit von 2022 bis 2026. Ob es danach weitergeht, ist aktuell nicht bekannt.

Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich. Der Freibetrag für die sogenannten Werbungskosten liegt jetzt bei 1200 Euro. Zuvor waren es 1100 Euro. Wer dies in der Steuererklärung ausnutzt, darf sich über eine nachträgliche Ersparnis freuen.