Die steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro kommt nun doch. Sie soll auch für Hartz-4-Beziehende möglich sein.
Aufgrund der Inflation soll jetzt eine Inflationsprämie gezahlt werden. Die 3.000 Euro sollen auch Hartz-4-Beziehenden zugänglich gemacht werden.
Preistreiber stehen fest
Die Preistreiber der Inflation, die so hoch ist wie noch nie seit den Nachkriegsjahren, stehen ganz klar fest. Die Lebensmittelpreise sowie die Kosten für Energie sind hauptverantwortlich für die hohe Inflationsrate.
Viele Verbraucher wissen nicht, wie sie ihre Rechnungen noch zahlen sollen, wovon sie einkaufen gehen sollen und vor allem, ob sie sich das Heizen überhaupt noch leisten können. Durch Entlastungspakete will die Bundesregierung hier helfen.
Entlastungspaket wird durchgeführt
Im dritten Entlastungspaket ist die Inflationsprämie enthalten. Sie soll bis zu 3.000 Euro steuerfrei bieten. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sollen so zu einem großen Teil abgefedert werden. Unklar war aber bislang, wer auf diese Summe Anspruch hat.
Die Inflationsprämie soll vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Wie hoch die Sonderzahlung ausfällt, bestimmt der Arbeitgeber. Die Höchstgrenze liegt dabei bei 3.000 Euro. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, überhaupt etwas zu bezahlen.
Inflationsprämie für Hartz-4-Beziehende
Wer als Hartz-4-Beziehender als Aufstocker gilt, kann ebenfalls die Inflationsprämie erhalten. Denn wer sein geringes Einkommen mit Hartz-4 aufstocken muss, der kann die Inflationsprämie ebenfalls von seinem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.
Generell sollten die Arbeitgeber den Verwendungszweck mit „Sonderzahlung Inflationsprämie“ deklarieren, sodass die Zahlung immer einwandfrei vom Finanzamt und vom Jobcenter zugeordnet werden kann.