Zutritt verweigert: Weitere Restaurants führen kinderfreie Zone ein

Frau isst italienische Pasta, während sie mit einem Hund im Restaurant auf der Straße in Rom sitzt.
Symbolbild © istockphoto/RossHelen

Das ist eine heftige Maßnahme. Hier müssen Kinder draußen bleiben. Dieses Restaurant führt jetzt eine sogenannte „kinderfreie Zone“ ein.

Ist das legal, kann man das machen? Und selbst wenn es gesetzlich erlaubt ist – wie kommt dieser Restaurantbetreiber dazu, eine kinderfreie Zone einzuführen? Diese Nachricht stößt sicherlich nicht bei allen auf Wohlwollen. Was es damit auf sich hat.

Krasse Maßnahmen

Ja, auch Eltern wollen mal unter sich sein – das ist wahrscheinlich mehr als selbstverständlich. Ist das für ein Restaurant aber Grund genug, um gleich eine kinderfreie Zone einzurichten? Und darf man das überhaupt?

Das an der Ostsee gelegene Restaurant „Schipperhus“ scheint von Kindern genug zu haben. Laut eigener Aussage will das Lokal Familien mit Kindern unter zwölf Jahren nicht mehr bewirten. Eine drastische Entscheidung. Wie konnte es dazu kommen? Und: Verspricht sich die Gaststätte wirklich Erfolg und Sympathie bei den Gästen mit dieser doch sehr gewöhnungsbedürftigen Regel?

Beschwerden der Gäste

Dieses Restaurant zum Beispiel war einfach zu erfolgreich für nur einen Standort – deshalb musste es einen zweiten Standort in Karlsruhe errichten. Ob die neue Regel im Schipperhus ebenfalls zu einem solch massiven Ansturm an Gästen führen wird? Das bleibt abzuwarten. Die Einführung einer kinderfreien Zone wird nämlich nicht von allen mit offenen Armen begrüßt. Viele finden die neue Regel alles andere als sympathisch.

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Das Schipperhus erklärt seine Entscheidung damit, dass es in der Vergangenheit zu viele Beschwerden gegeben habe. Anscheinend hätten die Gäste in Dierhagenan an der Ostsee in dem Restaurant nach Entspannung gesucht, diese aber in dem Lokal nicht immer gefunden. Seit Mai 2023 bedient das Schipperhus deshalb keine Familien mit Kindern unter zwölf Jahren mehr.

Diskriminierung

Es ist in Ordnung, wenn zahlende Gäste einen ruhigen Ort suchen. Die Diskriminierung von Kindern geht in den Augen von vielen aber zu weit. Die Lärmbeschwerden der Gäste muss man natürlich ernst nehmen. Aber gleich einer ganzen Gruppe von Menschen den Eintritt zu verwehren – das ist fragwürdig. Es bleibt abzuwarten, wie die Kundschaft diese neue Regel aufnimmt und ob es dadurch zu Umsatzeinbußen für das Restaurant kommt.