5.200 Euro steuerlich nur für Gartenarbeiten geltend machen – so geht’s

Arbeiten im Garten und Unkraut jähten
Symbolbild

Wer möchte nicht so viel wie möglich von der Steuer absetzen. Bei Tätigkeiten, wie Gartenarbeiten ist sogar ein ordentliches Sümmchen drin.

Es ist möglich bis zu 5.200 Euro n der Steuerklärung anzumelden. Dabei können Kosten für Gartenarbeiten abgesetzt werden.

Gelder für den Garten geltend machen

Für die Steuererklärung sollte man sich ausreichend Zeit nehmen. Denn tatsächlich gibt es ein paar Tricks die dafür sorgen können, dass man am Ende doch einiges geltend machen kann. Dass ein Arbeitszimmer, die Kinderbetreuung oder auch Spenden abgesetzt werden können ist vielen klar.

Doch das ist noch nicht alles. Denn auch Gartenarbeiten können eingereicht werden. Und für diesen Posten spielt es keine Rolle, ob man Hausbesitzer ist, oder das Anwesen mit Garten gemietet hat. Unter bestimmten Bedienungen können so bis zu 5.200 Euro steuerlich abgesetzt werden!

Das kann von der Steuer abgesetzt werden

Es muss nicht einmal der Kassenbon des Gartencenters aufbewahrt werden, denn Pflanzen können nicht abgesetzt werden. Tatsächlich hat das Absetzen eher mit den Arbeiten im Garten zu tun, als mit dem was dort eingepflanzt wird. Einige Gartenarbeiten wirken sich nämlich steuermindernd aus. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.

Lesen Sie auch
Engpässe: Traditionsprodukt verschwindet langsam aus Regalen

Als erstes muss geklärt sein, wo man den Posten überhaupt eintragen kann. Die Gartenarbeiten gehören zu haushaltsnahe Dienstleistungen und werden als Handwerksleistungen deklariert. Diese können im Jahr bis zu 5.200 Euro betragen. Baumfällarbeiten, die beauftragt werden oder ein Gärtner der die Hecke schneidet, die Wege räumt oder den Rasen mäht. Diese Tätigkeiten können abgesetzt werden.

Weitere Positionen für die Steuererklärung

Unter anderem lassen sich auch Dienstleistungen wie das Anlegen von Garten- oder Schwimmteichen absetzen. Das Verlegen von Pflaster oder Rollrasen, das Hochzehen einer Gartenmauer, eines Zaunes oder eines Gartenhauses sind alles Posten, die geltend gemacht werden können. Sogar die Kosten für die Entsorgung sind absetzbar.

Einen wichtigen Punkt gilt es aber zu beachten: Die Posten können nur dann abgesetzt werden, wenn der Garten auch zum Haus gehört. Beziehungsweise, wo man wohnen könnte. Ein Ferienobjekt fällt hier also genauso hinein, wie die Mietwohnung oder das Mietshaus.