Ahnungslos an seiner Einfahrt: Bußgelder bis 50.000 Euro drohen

Eine Einfahrt und Garage vor einem Gebäude
Symbolbild © istockphoto/Ralf Geithe

Unkraut in der Einfahrt kann ziemlich lästig sein. Dieses darf jedoch nicht einfach so entfernt werden. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.

Unkraut auf Pflastersteinen und Gehwegen ist etwas ganz Normales. Doch wer sich daran stört, muss aufpassen. Denn bei der Entfernung mit Haus- oder anderen Mitteln können Strafen von bis zu 50.000 Euro drohen. Das Verbot hat dabei verschiedene Gründe.

Gefährliches Risiko

In Deutschland ist es verboten, Unkraut aus der eigenen Einfahrt oder auf dem Gehweg mit Pflanzenschutzmitteln zu entfernen. Hausmittel wie Essig und Salz sind auf Hof- und Gehwegen ebenfalls verboten. Stattdessen müssen Alternativen wie Unkrautjäten oder mechanisches Entfernen herhalten. Das Verbot wurde eingeführt, um die Umwelt zu schützen und den Einsatz von gefährlichen Chemikalien zu reduzieren.

Bei Regen können bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Pflastersteinen nämlich Herbizide ins Grundwasser gelangen. Essig und Salz seien ebenfalls nachhaltig schädlich für Böden. Denn durch die Übersäuerung könnten viele notwendige Mikroorganismen getötet werden. Mit dem Verbot wolle man dieses Risiko verringern. Die strengen Regeln sollten besser nicht missachtet werden, denn sonst drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.

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Hier sind Herbizide erlaubt

Die Gartenakademie Rheinland-Pfalz betonte 2020 in einem Statement, dass Herbizide nur in besonderen Fällen erlaubt seien. Sie äußerte sich zum Pflanzenschutzgesetz wie folgt: „Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig.“ Zu den verbotenen Flächen „zählen z.B. Wege und Plätze, Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art“, so die Organisation. Auch für „Essig, Salz, Steinreiniger, Grünbelagsentferner, die als Biozide frei im Handel erhältlich sind“, gelte laut Pflanzenschutzgesetz das Bußgeld bei Missachtung.

Hausbesitzern sollte bewusst sein, dass das Verbot auch für Privatgrundstücke gilt und dass bei Nichtbeachtung auch hier hohe Bußgelder drohen. Es ist daher ratsam, alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung zu verwenden, auch wenn diese zunächst unbequem erscheinen. Damit können die Umwelt, Mensch und Tier nachhaltig geschützt werden.