Deutsche Traditionsfirma darf Lebensmittel nicht mehr herstellen

Eine Frau steht vor dem Waschmittel-Regal im Supermarkt.
Symbolbild © istockphoto/danr13

Eine deutsche Traditionsfirma darf ein Lebensmittel nicht mehr herstellen, weil es Ärger mit einem anderen Hersteller gab. Viele werden dieses beliebte Produkt jetzt vermissen.

Jetzt ist es amtlich: Eine deutsche Traditionsfirma darf ein Lebensmittel nicht mehr herstellen, weil es zu einem Konflikt mit einem anderen Hersteller kam. Nun soll es sogar einen gerichtlichen Beschluss geben.

Produktion muss eingestellt werden

Ein Großhersteller aus der Molkereibranche hat von einem anderen Hersteller eine einstweiligen Verfügung erhalten. Damit musste das Unternehmen mit sofortiger Wirkung die Produktion eines beliebten Lebensmittels einstellen. Bis vor Kurzem war noch offen, ob es tatsächlich so weit kommen würde.

In Medienberichten war vor wenigen Tagen zu lesen, dass der Molkereikonzern Ehrmann aufgrund seiner Trinkmahlzeit „Foodie“ Ärger mit einem anderen Joghurtdrink-Hersteller bekommen hat. Der Grund soll gewesen sein, dass beide Produkte viel zu ähnlich seien. Das Start-up Yfood zog jetzt sogar gegen Ehrmann vor Gericht.

Aus und vorbei

Das Start-up Yfood ist aus der beliebten TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ bekannt und hat nun den Unternehmensriesen Ehrmann verklagt. So würden sowohl die Flaschen als auch der Name des Produkts „Foodie“ von Ehrmann dem Trinkjoghurt von Yfood zu sehr ähneln. Und auch der Inhalt der Produkte gleiche sich zu sehr. Außerdem hatten beide Unternehmen denselben Lieferanten.

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Beide Lebensmittelhersteller haben ihre Joghurtgetränke in der Kohrener Landmolkerei in Sachsen produzieren lassen. Jedoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden: Im Gegensatz zu Ehrmann besitzt Yfood einen Exklusivvertrag mit der Molkerei. Das Unternehmen hat deshalb jetzt gegen den Konkurrenten eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Urteil soll sofort vollstreckt werden

Wie es in Medienberichten heißt, will das Unternehmen Yfood sofort handeln und fordert, dass das gefällte Urteil schnellstmöglich vollstreckt wird. Das Landgericht in München hatte entschieden, dass die Kohrener Landmolkerei ab sofort das Ehrmann-Produkt nicht mehr produzieren darf.

Durch die sofortige Vollstreckung hat die Molkerei keine Zeit, Berufung einzulegen. Üblicherweise steht hier ein Monat als Zeitraum zur Verfügung. Bereits produzierte Produkte müssen jedoch nicht zurückgerufen werden. So können die Fans des Drinks den „Foodie“ also noch eine Weile in den Regalen finden.