Durchgesickert: Schadensersatz für zu langsames Internet kommt

Ein weißer WLAN Router steht auf einer Oberfläche in einer modern eingerichteten Wohnung.
Symbolbild © istockphoto/UnitedPhotoStudio1

Nun werden Forderungen nach Schadensersatz für zu langsames Internet laut. Viele Bürger in Deutschland dürfte das freuen, denn die Summe soll vom monatlichen Tarifpreis abgezogen werden.

Das Internet, ein unverzichtbarer Begleiter in unserem alltäglichen Leben, kann mitunter zu einer echten Herausforderung werden, besonders wenn die Verbindung langsam ist. Doch es gibt gute Nachrichten für frustrierte Verbraucher. Im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine revolutionäre Forderung vorgebracht: Schadensersatz für zu langsames Internet.

15 Euro monatliche Entschädigung für zu langsames Internet

Ramona Pop, die Leiterin des vzbv, betonte, dass es für Kunden sehr ärgerlich sei, wenn das Internet zu langsam sei und die tatsächliche Internetgeschwindigkeit weit unter dem liege, was im Vertrag versprochen wurde. Sie sagte auch, dass Kunden unkompliziert entschädigt werden sollten. Aber was bedeutet das konkret? Sie lüftete das Geheimnis: Personen, die unter einer zu langsamen Internetverbindung leiden, sollen laut vzbv eine Entschädigung von 15 Euro pro Monat erhalten. Diese Summe solle vom monatlichen Tarifpreis abgezogen werden, bis das Problem behoben sei, erklärte die Verbraucherzentrale.

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Mehr Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter 

Früher hatten Verbraucher das Recht, den Preis für zu langsame Internetverbindungen zu mindern. Es war jedoch schwierig, dieses Recht in der Praxis durchzusetzen. Besonders problematisch gestaltete sich die klare Bestimmung der Höhe der Preisminderung. Pop beschwerte sich in ihrem Statement darüber, dass die Kunden in dieser Zeit, obwohl das Recht auf Preisminderung auf dem Papier offiziell festgehalten war, ihre Ansprüche in der Praxis nicht effektiv durchsetzen konnten. Außerdem erforderte der Nachweis der Differenz zwischen der tatsächlichen und der vertraglich zugesagten Internetgeschwindigkeit ein kompliziertes Messverfahren.

Laut Pop muss es in Zukunft für die Verbraucher eine einfache und effiziente Lösung geben. Diesem Vorschlag dürften sicherlich viele Internetnutzer zustimmen, die bisher unter einer quälend langsamen Verbindung leiden. Die Verbraucherzentrale setzt damit ein wichtiges Signal für den Schutz der Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter. Es wird sich zeigen, ob die Forderung des vzbv tatsächlich in die Tat umgesetzt werden kann.