Einfach Blumenpflücken: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen

Eine Frau pflückt Blumen in einem Garten. Wahlloses Blumenpflücken kann zu einem hohen Bußgeld führen.
Symbolbild © istockphoto/Maryviolet

Wer einfach zum Blumenpflücken hinaus in die Natur geht und zuschlägt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. Diese Dinge gilt es zu beachten.

Wer sich durch das Blumenpflücken in der Natur einen Strauß für zuhause mitbringen möchte, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro riskieren. Damit dies nicht passiert, gibt es ein paar Dinge, die man unbedingt beachten sollte.

Der Frühling steht vor der Tür

Vom Winter haben die meisten nun endgültig genug und meteorologisch gesehen ist der Frühling nicht mehr ganz so weit weg. Wer jetzt schon den Frühling in den eigenen vier Wänden haben möchte, holt sich aus den Supermärkten Narzissen, Tulpen und Schneeglöckchen, um daraus schöne Sträuße zu binden. Allerdings legen die Schnittblumen aus den Discountern weite Strecken zurück, da sie zum Beispiel aus Afrika und Südamerika kommen. Kritik gibt es auch für die Pestizide, die verwendet werden, um die Blumen haltbar zu machen.

Doch in der aktuellen Situation sparen die meisten Menschen, wo sie nur können. Und was liegt da näher, als nach draußen in die Natur zu gehen und schon den ein oder anderen Frühblüher zu pflücken? Zusätzlich tut man etwas für die Umwelt, da man regionale Blumen verwendet. Und man holt sich kein Gift ins eigene Wohnzimmer.

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Blumenpflücken kann Bußgeld bedeuten

Doch vor dem wahllosen Blumenpflücken warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), denn das kann – je nach Bundesland – ein Bußgeld zwischen 25 und 50.000 Euro zur Folge haben. Die Blumen, die jetzt anfangen zu sprießen, sind sogenannte Frühblüher. Und die meisten von ihnen stehen unter Naturschutz. Gerade die beliebten Schneeglöckchen fallen laut der Bundesartenschutzverordnung unter die besonders geschützten Arten.

Aber nicht nur die Schneeglöckchen gehören zu den geschützten Arten, die nicht gepflückt, ausgegraben oder abgeschnitten werden dürfen. Auch von Buschwindröschen, Maiglöckchen, Krokussen, wild wachsenden Orchideen, Tulpen, Narzissen, Nelken und den meisten Farnen sollte man die Finger lassen. Alle anderen Blumen dürfen gepflückt werden, aber nicht in Massen. Hier gilt die Handstraußregel: Man darf sich so viele Blumen mitnehmen, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passen.