Es drohen Strafen: Diese Faschingskostüme sind verboten

Ein traditioneller Faschingsumzug mit Maskierten und kostümierten Teilnehmern.
Symbolbild © istockphoto/MarcQuebec

An Karneval und bei der Wahl der Faschingskostüme sollte man unbedingt darauf achten, dass man nicht zu einem verbotenen Kleidungsstück greift. Wer sich falsch kostümiert, dem drohen nämlich Strafen.

Bei der Kostümwahl sollte man unbedingt ein waches Auge haben. Denn nicht alles, was wie ein lustiges Faschingskostüm wirkt, ist auch erlaubt. Tatsächlich gibt es Kostümierungen, die verboten sind. Wer sie trägt, dem drohen Strafen.

Faschingszeit ist Kostüm Zeit

Zu Karneval und Fasching verkleiden sich Groß und Klein sehr gerne. Es gibt kaum Grenzen, was die Kostümierung betrifft. Allerdings gibt es tatsächlich Gesetze, bei denen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden können, wenn das Kostüm als verboten deklariert wird. Um dies zu verhindern, kann es ratsam sein, sich im Vorfeld zu informieren.

So ist es unter anderem verboten, realistische Nachbildungen von Waffen mit sich zu führen. Eine offensichtliche Wasserspritzpistole aus Plastik fällt hier nicht herunter. Es geht tatsächlich um Attrappen, die einer echten Waffe ähnlich sehen. Der Anblick von realistisch wirkenden Waffen kann in der Öffentlichkeit zu einer Panik führen, und dies gilt es zu verhindern.

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Vorsicht bei Polizei oder Feuerwehrmann

Uniformen sind als Verkleidung am Fasching besonders beliebt. Doch auch hier drohen Stolperfallen. Wer eine authentisch wirkende Uniform der Polizei, eines SEK-Beamten, Feuerwehrmann oder ähnlichen Rettungsdiensten trägt, könnte mit den echten Rettungskräften verwechselt werden. Damit verstößt man gegen Artikel 132 des Strafgesetzbuches.

Laut diesem Paragrafen ist es untersagt „Titel, Uniformen, Abzeichen oder Berufsbezeichnungen zu missbrauchen“. Wer mit seinem realistisch wirkenden Kostüm den Anschein erweckt, tatsächlich Hilfesuchenden zur Seite stehen zu können, weil er dieses Amt bekleidet, dem drohen hohe Geld oder Freiheitsstrafen.

Diese Verkleidungen stehen unter Strafe

Kostüme, die SS- oder Nazi-Symbole, Hakenkreuze und ähnliches enthalten, sind strengsten verboten. Jegliche volksverhetzende Kostüme stehen unter Strafe. Dazu zählen auch Kostümierungen, die verfassungswidrige Organisationen zuzuordnen sein könnten.

Außerdem sollte das Kostüm nicht zu freizügig sein, denn wer zu viel Haut zeigt, kann ebenfalls bestraft werden. Und wer mit seinem Kostüm Auto fahren möchte, sollte seine Maske oder Maskierung vorher abnehmen, denn in Deutschland gilt das Vermummungsverbot.