Fehler im Garten unbedingt vermeiden: Bis 100.000 Euro Strafe drohen

Ein Landhaus umgeben von grüner Natur.
Symbolbild © istockphoto/Frank Wagner

Ob gemietet, gepachtet oder gekauft: Bei der Gartenpflege sollte man bestimmte Fehler besser vermeiden, denn ansonsten drohen hohe Strafen. Bis zu 100.000 Euro sind dann möglich.

Es kann teuer werden, wenn man nicht weiß, wie man diese Fehler im Garten vermeiden kann. Dabei sollte jeder Gartenbesitzer, Pächter oder Gartenmieter diese Regelungen kennen und beherzigen.

Nicht alles ist erlaubt

Grundstücksbesitzer leben häufig in dem Irrglauben, dass sie auf ihrem Grundstück tun und lassen können, was sie wollen. Tatsächlich gibt es bestimmte Gesetze und Regelungen, die für eine gewisse Ordnung sorgen müssen. Dabei sollten die Gartenbesitzer unbedingt bestimmte Fehler vermeiden, denn ansonsten drohen empfindlich hohe Strafen.

Wer in seinem Garten Abfall, Unrat, Möbel oder Fahrräder lagert, der könnte sich bald mit dem Gesetz konfrontiert sehen. Wahrlich ist nicht alles erlaubt, von dem Gartenbesitzer ausgehen, dass sie es dürfen. Denn obwohl es sich um ein Eigentum handelt, gelten auch hier Gesetze für das Allgemeinwohl.

Diese Fehler im Garten besser vermeiden

Der Garten ist nicht ausschließlich Privatsache, denn wer seinen Müll auf der eigenen Gartenfläche lagert, der kommt mit gewissen Regelungen in Konflikt. Im Grundgesetz steht, dass ein Eigentümer auf seinem Grund und Boden die „Freiheit des Eigentums“ besitzt. Doch dieser Freiheit hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt.

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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt einige Dinge, die auf dem eigenen Grundstück verboten sind. Wer einen Garten besitzt, sollte das Gesetz kennen, denn so lassen sich Fehler vermeiden und hohe Strafen verhindern. Hier steht konkret geschrieben, was auf dem Grundstück und im Garten gelagert werden darf und was nicht.

Abfallrecht setzt Grenzen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird auch Abfallrecht genannt und regelt in Deutschland, was Unternehmen und Privatpersonen im Hinblick auf Abfall und Lagerung dürfen. Alte Fahrräder, Farbeimer oder gar Sperrmüll und Bauschutt im Garten zu lagern, ist dem Gesetz nach verboten. Denn wiederverwertbare Ressourcen dürfen Besitzer nicht im Garten lagern, sondern müssen diese in den nachhaltigen Abfallkreislauf zurückführen.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz steht geschrieben, dass „Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, die nicht verwertet werden, verpflichtet [sind], diese zu beseitigen (§ 15(1))“. Das bedeutet, dass das Lagern von Abfall oder Müll im Garten verboten ist. Daher sollten Gartenbesitzer ihren Unrat möglichst schnell entsorgen. So lassen sich Fehler vermeiden und auch die Strafe von bis zu 100.000 Euro umgehen.