Frist läuft ab: Mega-Zahlung für Bürgergeld-Empfänger steht bereit

Blick in einen Geldbeutel mit Geldscheinen. Eine 10-Euro-Münze soll ein Vermögen wert sein. Bald soll es eine Zahlung für Bürgergeld-Empfänger geben.
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Das Bürgergeld ist da und es gibt viele Empfänger, die nun eine Chance auf eine zusätzliche Zahlung haben. Da dieser Bonus aber zeitlich beschränkt ist, lohnt es sich, schnell zu sein und sich richtig zu informieren.

Für Bürgergeld-Empfänger bietet sich eine zeitlich begrenzte Gelegenheit, eine Mini-Extra-Zahlung zu ergattern. Trotz seiner vergleichsweise geringen Höhe von 75 Euro wird dieser Bonus zusätzlich zum Bürgergeld gewährt und ist sogar anrechnungsfrei. Es ist jedoch wichtig, sich zu beeilen. Denn diesen Bonus zahlt der Staat nur unter bestimmten Bedingungen aus und das auch nur noch bis Ende März.

Chance auf Finanzspritze jetzt nutzen

Der Bonus wird Bürgergeld-Empfängern angeboten, die sich für die Teilnahme an spezifischen Maßnahmen entscheiden. Dies soll langfristig die Beschäftigungschancen von Arbeitssuchenden und Bürgergeld-Beziehern verbessern. Dazu gehören unter anderem berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens acht Wochen Dauer, berufsvorbereitende Kurse sowie Maßnahmen zur Förderung schwer integrierbarer Jugendlicher.

Die Teilnahme an einem solchen Kurs für mindestens acht Wochen ist erforderlich, um Anspruch auf den Bonus zu haben. Das Jobcenter kann den Bonus gewähren, wenn die Maßnahme eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt. Es ist also kein komplett geschenktes Geld, man muss aktiv etwas dafür tun und sich bemühen.

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Jetzt gilt: Bürgergeld-Empfänger sollten zeitnah handeln

Um den Bürgergeld-Bonus zu erhalten, ist somit schnelles Handeln geboten. Denn das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht bestimmte relevante Änderungen im Sozialgesetzbuch II vor. Darunter fällt auch die Streichung des Bonus aus § 16j SGB II. Diese Änderung soll bereits im März erfolgen. Bis dahin gelten jedoch noch die alten Regelungen und bereits vereinbarte Bonuszahlungen bleiben gültig, solange die entsprechenden Maßnahmen ausgeführt werden. Daher sollten Bürgergeld-Empfänger, die den Bonus in Anspruch nehmen möchten, so bald wie möglich einen Termin beim Jobcenter vereinbaren und einen Mitwirkungsplan erstellen, der auch den Bonus umfasst. Im Grunde gilt es also, die Frist einzuhalten und den Kurs rechtzeitig zu buchen und zu absolvieren, wenn man den Bonus einheimsen will.