Grünes Licht: Mindestlohn-Erhöhung noch in diesem Jahr – Datum steht!

Den leeren Bundestag im Inneren mit blauen Sitzen und der Deutschlandflagge sowie der EU-Flagge im Vordergrund ziert auf einer großen Glasfront der Bundesadler.
Symbolbild © istockphoto/Christian Ader

Verbraucher haben unter stetig steigenden Preisen zu leiden. Doch jetzt erfolgt eine Erhöhung des Mindestlohns – Auch für Minijobber

Der Mindestlohn soll steigen. Eine gute Aussicht für alle mit geringem Einkommen. Der Gesetzesentwurf ist fertig und das Parlament soll bald darüber abstimmen.

12 Euro Mindestlohn sind ab dem 1. Oktober geplant

Eine gute Aussicht für Verbraucher. Denn der Sozialausschuss des Bundestags will die den Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde anheben. Und zwar schon zum 1. Oktober 2022. Jetzt muss nur noch das Parlament darüber abstimmen.

Bereits am Mittwoch, 18. Mai, wurde der Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Verantwortlich dafür ist der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD.

Zusätzlich zu der Mindestlohnerhöhung wird auch die Grenze für Minijobs erhöht. Minijobber dürfen dann 520 Euro verdienen. Bis zu dieser Verdienstgrenze keine Steuern und Sozialabgaben an.

Rund 6 Millionen Menschen können sich über eine Lohnerhöhung freuen

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein großer und wichtiger Schritt“, sagt SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. „Mit dem Beschluss im Ausschuss sind die Weichen klar gestellt“.

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Das sieht auch Dagmar Schmidt so. Sie betont, wie wichtig es ist, dass die Bevölkerung grundsätzlich ein stabiles Einkommen hat: Dies ist die Basis für Arbeitnehmer – unabhängig der aktuellen Entlastungspakete.
Auch Andreas Audretsch, der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion sagt: „Dies ist eine Lohnerhöhung für über sechs Millionen Menschen und auch angesichts steigender Preise wichtiger und dringender denn je.“ Besonders Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland würden von der Anhebung des Mindestlohns profitieren. „Damit ist der Beschluss heute auch ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit in Deutschland.“
Der Gesetzentwurf soll zügig verabschiedet werden
Der Gesetzentwurf muss noch abschließend beraten werden. Aber wann genau er dazu auf die Tagesordnung des Plenums kommt, ist noch nicht klar.
Doch die drei Ampelfraktionen sind sich einig: Die Verabschiedung im Bundestag soll nun zügig erfolgen.