Unwissend: Viele Kunden machen sich im Supermarkt strafbar

Kunde steht vor dem Kühlregal.
Symbolbild © istockphoto/VLG

Zahlreiche Kunden ahnen nicht, dass sie sich während ihres Einkaufs im Supermarkt strafbar machen. Das sind die Regeln.

Sicherlich macht sich kaum jemand mit Absicht im Supermarkt strafbar. Doch genau das geschieht Kunden tagtäglich.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Ganz gleich, ob man die Regeln kannte oder nicht, wer erwischt wird, dem können Strafen drohen. Im Supermarkt gibt es ein paar Regelungen, die es ebenfalls zu befolgen gilt. Denn in Deutschland machen sich jeden Tag viele Kunden unbemerkt strafbar.

So sind manche Dinge sogar im Supermarkt verboten, die der eine oder andere aber garantiert schon einmal beim Einkaufen getan hat. In manchen Fällen kann ein Verstoß sogar ernsthafte Konsequenzen haben.

Diese Dinge sollte man nicht tun

In vielen Supermärkten gibt es Einkaufskörbe und natürlich Einkaufswägen. Doch wer beides nicht nutzen möchte und eine eigene Tasche dabei hat, geht dann meist damit einkaufen. Leider ist das, streng genommen, verboten und sogar strafbar.

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Die Waren des Supermarkts in die eigene Tasche zu stecken, ist verboten, denn das könnte im Ernstfall sogar ein versuchter Diebstahl sein. Die Mitarbeiter können nicht erkennen, ob der Kunde die eingesteckten Produkte später bezahlen möchte.

Auch das hier ist verboten

Kleingeld, das auf dem Boden liegt, aufzuheben und einzustecken, ist nicht erlaubt. Sobald das Geld auf dem Boden des Supermarkts oder auf dessen Gelände liegt, zählt es als Eigentum des Marktes. Regelkonform muss man es den Mitarbeitern überreichen.

Außerdem ist es auch verboten, Lebensmittel im Laden zu kosten oder einfach aufzuessen. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wer mit zu vielen Münzen an der Kasse zahlt, der muss wissen, dass die Kassierer maximal 50 Münzen annehmen müssen. Alles darüber ist reine Kulanz.