Hygiene-Alarm: Etliche Restaurants betroffen in Baden-Württemberg

In einer Küche im Restaurant werden Speisen gekocht
Symbolbild © istockphoto/velveteye

In mehreren Restaurants in Baden-Württemberg gab es einen Hygiene-Alarm. In einigen Betrieben waren die Zustände sogar gesundheitsgefährdend. Das haben die Lebensmittelkontrolleure des Bundeslandes festgestellt.

Es ist erschreckend, wie viele Restaurants in Baden-Württemberg von dem Hygiene-Alarm betroffen sind. Nicht nur der hygienische Zustand und die Sauberkeit waren in einigen Betrieben bedenklich, auch der Umgang mit Lebensmitteln entsprach nicht den Vorschriften. Manche Gäste wollen gar nicht mehr wissen, was sich hinter den Kulissen abspielt. Neben Restaurants, Bäckereien und Cafés waren auch Metzgereien vom Hygiene-Alarm betroffen.

Bundesweite Kontrollen: Hygiene-Alarm in Restaurants

Aufgabe der Lebensmittelkontrolleure in Deutschland ist es, Unternehmern, die mit Lebensmitteln umgehen und diese an Gäste verkaufen, auf die Finger zu schauen. Was die Kontrolleure dabei so alles entdecken, ist nicht immer erfreulich. Bei gravierenden Befunden besteht dringender Handlungsbedarf.

In manchen Fällen werden die Restaurants bei einem Hygiene-Alarm sofort geschlossen und müssen den Mangel erst einmal beheben. Deshalb gibt es die Funktion der Schnellwarnung. Beanstandete Produkte darf man nicht mehr an den Kunden weitergeben. Und die Zahl dieser Beanstandungen nimmt täglich zu. Tausende Kontrollen finden jedes Jahr statt. Allein im Rhein-Neckar-Kreis gab es rund 300 Kontrollen mehr als im Vorjahr.

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Einige Betriebe mussten vorübergehend schließen

22 Restaurants mussten wegen des Hygiene-Alarms sogar vorübergehend geschlossen werden. Meist handelte es sich um Mängel in der Basishygiene. Diese Mängel konnte man bereits durch eine gründliche Reinigung beseitigen. Der Betrieb ließ sich dann schnellstmöglich wieder öffnen. Bei anderen Kontrollen ging es um Täuschung oder Irreführung der Verbraucher über die Produkte. Hier arbeiten Verbraucherschutz und Veterinäramt eng zusammen. So kontrolliert man nicht nur Restaurants und Gaststätten, sondern auch Brauereien, Bäckereien, Landwirte und Metzgereien. Letztere finden sich auch unter den beanstandeten Betrieben.

Hygiene-Alarm: Eigenverantwortung der Betreiber gefragt

Und die Kontrolleure sind sich bewusst, dass sie längst nicht überall kontrollieren können. An erster Stelle steht eindeutig die Eigenverantwortung. Man kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen und die Kontrolleure können nicht überall sein. Es geht also darum, sich an die eigene Nase zu fassen und nur das an den Kunden weiterzugeben, was man auch selbst essen oder trinken würde.