Das wird gestrichen: Weil Naturschutzgebiet bei Karlsruhe entsteht

Ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet mit Bäumen, Büschen und einer wilden Wiese
Symbolbild © istockphoto/statu-nascendi

Bei Karlsruhe soll ein neues Naturschutzgebiet entstehen. Dafür müssen andere Flächen weichen. Nicht alle sind damit einverstanden.

Zwischen Hambrücken und Graben-Neudorf soll bei Karlsruhe ein neues Naturschutzgebiet entstehen. Es sieht so aus, als ob ausgerechnet die Landwirtschaft darunter leiden muss, weil eine riesige Fläche wegfällt. Insbesondere die Landwirte sehen darin ein großes Problem.

Naturschutzgebiet bei Karlsruhe entsteht

Im Prinzip geht es um 980 Hektar Land bei Karlsruhe, die zum Naturschutzgebiet ernannt werden sollen. Bis zum 23. Oktober haben Verbände und Bürger noch die Möglichkeit, Einwendungen gegen die neuen Pläne zu erheben. Vor allem die Landwirte sind von dem neuen Naturschutzgebiet gar nicht begeistert. Da ist zum Beispiel Reinhard Wenz, der in diesem Gebiet seit Jahren Weizen, Gerste und Roggen anbaut. Ihm gefällt es überhaupt nicht, dass aus diesem Gebiet ein neues Naturschutzgebiet bei Karlsruhe entsteht. Dann dürfte er auf den betroffenen Flächen nur noch Tiere halten und nicht mehr pflügen.

Die Belange der Landwirte mit einbeziehen

Das Naturschutzgebiet kommt der strengsten Schutznorm gleich, die auf die Regeln des Naturschutzgesetzes folgt. Bereits ab Januar 2022 dürfen dort keine Pestizide mehr eingesetzt werden. Grundsätzlich sind Landwirte wie Wenz nicht gegen Naturschutz an sich. Aber sie sind der Meinung, dass es sich die Region nicht leisten kann, auf wertvolle Ackerflächen zu verzichten. So würden in der Saalbachniederung vor allem geschützte Tierarten leben, aber die Landwirte argumentieren, dass ihre Bedürfnisse und Ansprüche nicht mehr berücksichtigt würden.

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Prüfung der Anträge in vollem Gange

Die betroffenen Flächen sind wichtig für die Versorgung der Bevölkerung vor Ort, da sie eine hohe Ertragssicherheit bieten. Insofern wäre es möglich, das gesamte Gebiet in seinem jetzigen Zustand zu erhalten. In dieser Phase werden die Bedenken der Träger öffentlicher Belange angehört, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Im weiteren Verfahren werden auch die Ausführungen der unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt. Nun ist zu hoffen, dass alle gehört werden und man eine Entscheidung fällt, die beiden Seiten gerecht wird.