Jäger unterwegs: Wildtiere breiten sich im Kreis Karlsruhe aus

Ein Fuchs streift durch eine Wohnsiedlung einer Großstadt und überquert einen Fußweg
Symbolbild © istockphoto/Sharon Kilgannon

Immer mehr Wildtiere breiten sich im Kreis Karlsruhe aus. Das ruft jetzt auch die Jäger auf den Plan, die in Rufbereitschaft sind. Sie wollen Menschen in Not helfen.

In der Karlsruher Innenstadt breiten sich immer mehr Wildtiere aus. Deshalb sind jetzt Stadtjäger unterwegs. Sie haben eine ganz besondere Aufgabe und werden dafür auch von den Bürgern bezahlt. Aber keine Angst, man muss keine Schießereien befürchten.

Wildtiere breiten sich im Kreis Karlsruhe aus

Neben Wildschweinen sind auch Füchse immer häufiger in den innerstädtischen Wohngebieten anzutreffen. Deshalb sind unter anderem auch in Karlsbad Stadtjäger unterwegs, denn die Wildtiere, die sich im Kreis Karlsruhe ausbreiten, können auf Dauer zum Problem werden. Das hat der Gemeinderat nun beschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass künftig in Wohngebieten frei geschossen wird. Die Stadtjäger dürfen zum Beispiel Lebendfallen aufstellen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn Hausbesitzer unter Mardern leiden.

Schnelle Hilfe vor Ort gegen Rechnung

Grundlage für die Tätigkeit der Stadtjäger ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Die Stadtjäger sind in den Innenstädten unterwegs, um die Menschen zu schützen und Gefahren von der Öffentlichkeit abzuwenden. Doch die Umsetzung dieser Aufgabe ist bürokratisch gar nicht so einfach. So bewegen sich die Jägerinnen und Jäger in einer Grauzone, wenn es darum geht, dass sich die Wildtiere im Kreis Karlsruhe ausbreiten.

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Hier besteht dringender Handlungsbedarf, endlich konkrete neue Gesetze und Verordnungen zu verabschieden. Grundsätzlich geht es darum, Sicherheit vor Ort zu schaffen, ohne gleich die Flinte in die Hand nehmen zu müssen. Oftmals beklagen die Jäger, dass sie in akuten Fällen keinen großen Handlungsspielraum hätten. Hier würden die konkreten Befugnisse fehlen.

Stadtjäger helfen kompetent – rechtliche Grauzone

Wenn ein solcher Stadtjäger zum Beispiel ins Haus kommt, um eine Marderplage wieder in den Griff zu bekommen, bekommt er dafür vom Hausbesitzer ein entsprechendes Entgelt. Der Jäger ist also kein Angestellter der Gemeinde und auch nicht ehrenamtlich tätig. Man kann einen solchen Jäger auf eigene Kosten rufen, um sich helfen zu lassen.